„Der Bericht zeigt das große Potenzial der Bildungsfreistellung für Beschäftigte in Rheinland-Pfalz. So haben sich die Teilnahmen an Weiterbildungsveranstaltungen von Frauen und Beschäftigten ab 40 Jahren deutlich erhöht“, betonte Arbeits- und Weiterbildungsministerin Dörte Schall. Auch der Anteil der Erstattungen für Personen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 50 und unter 100 Prozent stieg im Vergleich zum Berichtszeitraum 2021/2022 auf 21,2 Prozent, ein deutlicher Hinweis auf die wachsende Nutzung durch Teilzeitkräfte. „Das unterstreicht den Wert des Bildungsfreistellungsgesetzes für eine zukunftsfähige Arbeitswelt“, erklärte die Ministerin.
Die Zahl der anerkannten Veranstaltungen ist um 1,8 Prozent auf 6.641 Weiterbildungsveranstaltungen gestiegen. Hiermit wurde ein Niveau erreicht, das die Zahlen vor der Corona-Pandemie übersteigt (2019/2020: 6.027 Anerkennungen; 2017/2018: 6.410 Anerkennungen). 89,7 Prozent der Veranstaltungen fanden tatsächlich statt. Der Veranstaltungsausfall reduzierte sich damit um 19,6 Prozent auf 10,3 Prozent.
Nach wie vor liegt der Schwerpunkt der Veranstaltungen mit 77,8 Prozent im Bereich der beruflichen Weiterbildung. Der Anteil der gesellschaftspolitischen Veranstaltungen liegt bei 19,9 Prozent und der Anteil der Veranstaltungen, die sowohl berufliche als auch gesellschaftspolitische Themen verbinden, bei 2,3 Prozent.
„Lebenslanges Lernen ist entscheidend, um den digitalen und gesellschaftlichen Wandel erfolgreich zu gestalten“, so Arbeits- und Weiterbildungsministerin Dörte Schall. „Das Bildungsfreistellungsgesetz ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, gezielt ihre Kompetenzen auszubauen, um diese im beruflichen oder gesellschaftspolitischen Bereich zur Verfügung zu stellen. Nur so können die Transformation der Lebens- und Arbeitswelt sowie die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben gelingen.“ Dabei habe das Bildungsfreistellungsgesetz immer auch die Unterstützung der Unternehmen, die ihre Beschäftigten für Bildungszwecke freistellen, im Blick: „Durch einen pauschalen Erstattungsbetrag pro Freistellungstag hat das Land kleine und mittelständige Betriebe im Berichtszeitraum 2023/2024 mit einer Gesamtsumme von rund 300.000 Euro unterstützt“, hob die Arbeits- und Weiterbildungsministerin Dörte Schall hervor.
Der vollständige 16. Bericht der Landesregierung über Inhalt, Formen, Dauer und Teilnahmestruktur der Bildungsfreistellung für die Jahre 2023/2024 ist auf der Homepage des Ministeriums einsehbar: https://mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung