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Neue Quarantäneregeln für Rückkehrende und Einreisende aus ausländischen Risikogebieten – Zusätzliche örtliche Testzentren im Aufbau

Am 9. November 2020 tritt in Rheinland-Pfalz die 1. Änderungsverordnung zur Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) des Landes in Kraft. Diese Änderungsverordnung regelt die Quarantäne von Personen, die aus ausländischen Risikogebieten einreisen oder von dort nach Rheinland-Pfalz zurückgehen. Sie basiert auf der Musterquarantäne-Verordnung, die Bund und Länder erarbeitet haben, um ein möglichst einheitliches Vorgehen bei diesem Thema sicherzustellen.

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