| Corona-Bekämpfung

Mobile Impfteams stehen Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bei zweiter Auffrischungsimpfung zur Unterstützung bereit

Um weiterhin viele vulnerable Menschen und Mitarbeitende in den Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe vor dem Coronavirus zu schützen, stehen bei der zweiten Auffrischungsimpfung erneut mobile Impfteams zur Unterstützung bereit. Die Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) könne vor Ort in Anspruch genommen werden, um bei der vierten Impfung zügig voranzukommen, teilten Sozialminister Alexander Schweitzer und Gesundheitsminister Clemens Hoch den Einrichtungen in einem Schreiben mit.

Bei Bedarf führen die mobilen Impfteams auch erste, zweite und dritte Impfungen durch, wo sie fehlen und nachgefragt werden. Vorrangig erfolgen die Impfungen im Regelsystem durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

„Auffrischungsimpfungen tragen dazu bei, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Es ist uns ein Anliegen, die vulnerablen Gruppen zu schützen und ihnen so viele Angebote wie möglich machen, um an die Impfung zu gelangen“, sagte Sozialminister Alexander Schweitzer, der betonte: „Nach wie vor zählt jede Impfung. Ich gehe fest davon aus, dass die erneuten Auffrischungsimpfungen gut angenommen werden, da Rheinland-Pfalz bei der Impfquote in Einrichtungen der Pflege im bundesweiten Vergleich bereits jetzt ganz weit vorne steht.“

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat eine Empfehlung zu einer zweiten Auffrischungsimpfung für Personengruppen veröffentlicht, die gesundheitlich besonders gefährdet oder hochbetagt sind. Eine zweite Auffrischungsimpfung empfiehlt sie danach für Menschen ab 70 Jahren, für Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege, für Menschen mit Immunschwäche sowie für Tätige in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

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