„Wir Länder drängen seit Jahren auf diesen Systemwechsel, der einen gleichberechtigten Leistungszugang gewährleistet, unabhängig von der Ursache der Einschränkungen“, so die Ministerpräsidentin. Sozialpolitisch sei es nicht zu rechtfertigen, dass insbesondere Menschen mit Demenz tendenziell geringere Pflegeversicherungsleistungen erhalten, obwohl der Unterstützungsbedarf besonders ausgeprägt sei. Genauso wenig nachvollziehbar sei es, dass die Pflegeversicherung bislang eine vollstationäre Pflege und Betreuung bei geringerem Unterstützungsbedarf finanziell attraktiver macht als bei höherem Unterstützungsbedarf. „Und schließlich ist es schlichtweg notwendig, den pflegebedürftigen Menschen, die häusliche Pflege und Betreuung bevorzugen, mehr finanzielle Möglichkeiten zu geben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dies alles greife das Zweite Pflegestärkungsgesetz auf.
Handlungsbedarf sieht die Ministerpräsidentin nach wie vor bei der Frage, welche finanziellen Folgen der Systemwechsel für die Länder und Kommunen habe. Darüber hinaus müsse die Rolle der Kommunen in der Pflege noch gestärkt werden. „Diese Stärkung benötigen wir, um sozialräumliche Strukturen in der Pflege weiter auszubauen und das ehrenamtliche Engagement der Menschen in den Gemeinden zu nutzen und zu fördern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler erinnerte an die bereits seit Mai vorliegenden Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu dem Thema: „Mehr finanzielle Leistungen für pflegebedürftige Menschen sind von großer Bedeutung, ebenso wichtig ist, dass passgenaue Unterstützungsangebote vor Ort zur Verfügung stehen. Mit den Pflegestützpunkten, der Gemeindeschwesterplus, den regionalen Pflegekonferenzen und der kommunalen Pflegestrukturplanung sind wir hier in Rheinland-Pfalz bereits gut aufgestellt. Jetzt geht es darum, auch bundesgesetzlich bessere Grundlagen zu schaffen, um Kommunen noch mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben.“
|
Pflegereform