Der Herbst ist nach Angaben von Ministerium und Landesärztekammer die beste Zeit für die Grippeschutzimpfung, die jedes Jahr erneuert werden muss. Die Kosten einer Impfung gegen die saisonale Grippe wird von den Krankenkassen für diejenigen Versicherten übernommen, die zu den von der ständigen Impfkommission zur Impfung empfohlenen Gruppen zählen. Dazu gehören unter anderem Menschen über 60 Jahre, Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen, medizinisches Personal oder Menschen, die beruflich viel mit anderen Menschen zu tun haben. Versicherte, die nicht zu dem empfohlenen Personenkreis zählen, sollten sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, da einige Krankenkassen ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme für alle ihre Versicherten erklärt haben.
Ministerium und Landesärztekammer weisen darauf hin, dass eine Impfung gegen die saisonale Grippe nicht gegen die Neue Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) schützt. Gegen die Neue Grippe sei eine separate Impfung nötig. Der entsprechende Impfstoff ist derzeit im Zulassungsverfahren und wird voraussichtlich ab Ende Oktober zur Verfügung stehen. Die Bevölkerung werde rechtzeitig vor Beginn über die Impfungen informiert.