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Mehr Unterstützung für Unternehmen, die Mitarbeitende für Weiterbildung freistellen

Unternehmen und Betriebe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine Weiterbildung von der Arbeit freistellen, können im Jahr 2024 mit einer höheren Unterstützung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz rechnen. Zum 1. Januar 2024 erhöht sich die Erstattungspauschale, mit der das Land Rheinland-Pfalz Unternehmen bei der Bildungsfreistellung ihrer Beschäftigten unterstützt. Die Pauschale, die Klein- und Mittelbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten beantragen können, steigt von 70,51 Euro auf 75,80 Euro je Freistellungstag. „Die Pauschale ist die höchste seit dem Inkrafttreten des Bildungsfreistellungsgesetzes“, sagte Weiterbildungsminister Alexander Schweitzer.

Der Minister betonte: „Kontinuierliche Weiterbildungen im Verlauf des Berufslebens sind im Interesse sowohl der Beschäftigten als auch der Unternehmen. Bildungsfreistellung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und einer gelingenden Transformation unserer Gesellschaft und Arbeitswelt.“

Hintergrund

Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt den Anspruch auf Freistellung für Beschäftigte von ihrer Arbeit für die Teilnahme an anerkannten beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können im Fall der Freistellung von Beschäftigten auf Antrag einen finanziellen Ausgleich für die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vom Land erhalten.

Alle Regelungen im Überblick: www.bildungsfreistellung.rlp.de

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