„Das rheinland-pfälzische Bildungsfreistellungsgesetz ermöglicht Beschäftigten Zeit für Weiterbildung. Durch die Erstattung eines Pauschalbetrags unterstützen wir auch die Unternehmen bei der Freistellung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2023 konnten 365 Anträge von Unternehmen und mehr als 2.200 Freistellungstage gefördert werden“, so Schweitzer. Erfreulich sei überdies, dass sich die Zahl nach der Corona-Delle wieder positiv entwickle.
Der Minister betonte: „Kontinuierliche Weiterbildungen im Verlauf des Berufslebens sind im Interesse sowohl der Beschäftigten als auch der Unternehmen. Bildungsfreistellung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und einer gelingenden Transformation unserer Gesellschaft und Arbeitswelt.“
Hintergrund
Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt den Anspruch auf Freistellung für Beschäftigte von ihrer Arbeit für die Teilnahme an anerkannten beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können im Fall der Freistellung von Beschäftigten auf Antrag einen finanziellen Ausgleich für die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vom Land erhalten.
Alle Regelungen im Überblick: www.bildungsfreistellung.rlp.de