Das Gesetz regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz. Danach sind Unternehmen, die sich an einer Ausschreibung um öffentliche Aufträge beteiligen, verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – soweit Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt sind – das mittels Tarifvertrag festgelegte Entgelt zu zahlen. Kann Tariftreue nicht gefordert werden, werden öffentliche Aufträge in Rheinland-Pfalz nur an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Mindestentgelt von mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen. Die Höhe des Mindestentgelts wird ab diesem Jahr jährlich überprüft.
„Auch im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene leiste das Gesetz einen wichtigen Beitrag für faire Wettbewerbsbedingungen“, so die Ministerin. Bei öffentlichen Aufträgen in diesem Bereich werden Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen.
Im ersten Jahr habe neben dem Inkrafttreten des Gesetzes vor allem die Information der öffentlichen Auftraggeber und der Unternehmen im Mittelpunkt gestanden, so die Ministerin. Dazu habe es eine Auftaktveranstaltung und regionale Informationsveranstaltungen gegeben. Zudem sei bei der Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Trier eine Servicestelle eingerichtet worden. Nähere Informationen: <link http: www.lsjv.rlp.de arbeit-und-qualifizierung landestariftreuegesetz-lttg>www.lsjv.rlp.de/arbeit-und-qualifizierung/landestariftreuegesetz-lttg/.
Ministerin Dreyer betonte in Bingen auch noch einmal, dass die vor einem Jahr in Kraft getretenen Regelungen so wichtig seien, weil damit zumindest im Zusammenhang mit öffentlichen Auftragsvergaben der Entwicklung, dass Menschen mit dem, was sie verdienen, nicht mehr auskommen, aktiv entgegen gewirkt werden könne. Zudem trage das rheinland-pfälzische Gesetz dazu bei, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zu mildern. Um diesen Problemen aber insgesamt zu begegnen, bleibe die Landesregierung bei ihrer Forderung und ihrem Engagement für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns für Deutschland. „Davon würden alle und vor allem auch diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die in Branchen arbeiten, in denen tarifvertragliche Löhne von sieben Euro oder weniger ausgehandelt wurden“, so die Ministerin.