Nr. 128-2/03
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat entschieden, dass die Altenpflegeumlagen des Landes Rheinland-Pfalz und drei weiterer Bundesländer mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Altenpflegeumlage wird nach dem rheinland-pfälzischen „Landesgesetz über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege“ bei Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten erhoben, um die Erstattung der Kosten der Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Altenpflege zu finanzieren. Sozialministerin Malu Dreyer wertet die Entscheidung als Erfolg des Landes Rheinland-Pfalz, die die Ausbildungssituation in der Altenpflege verbessere. „Es ist nun möglich, die auf Grund des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht in Rheinland-Pfalz ausgesetzte Altenpflegeumlage wieder einzuführen. Dadurch können dringend benötigte praktische Ausbildungsplätze in der Altenpflege finanziert werden,“ so die Sozialministerin.
Die Gewinnung von Fachkräften zur Beseitigung des Fachkräftemangels in der Pflege ist nach Angaben der Ministerin ein wesentlicher Bestandteil ihrer Offensive „Menschen pflegen“. Ein zentraler Ansatzpunkt sei die Steigerung der Schülerzahlen in den Altenpflegeschulen. Dies stellt sich jedoch auch für das nächste Schuljahr 2003/2004 als schwierig heraus, weil die Pflegeeinrichtungen nicht im notwendigen Umfang praktische Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Nach einer aktuellen Umfrage sind derzeit von den etwa 900 vom Land Rheinland-Pfalz angebotenen Schulplätzen in der Altenpflege lediglich 60 Prozent besetzt, obwohl für alle Schulplätze Anmeldungen vorhanden sind.
Ministerin Dreyer erläutert: „Es müssen dringend zusätzliche praktische Ausbildungsplätze in den Altenpflegeeinrichtungen geschaffen werden. Mit einer Altenpflegeumlage kann die Zahl der praktischen Ausbildungsplätze gesteigert werden, weil sich dann alle Pflegeeinrichtungen an der Finanzierung der Ausbildungsvergütung beteiligen, egal ob sie selbst ausbilden oder nicht.“ Auch das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass angesichts der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels im Bereich der Altenpflege die Steigerung der Attraktivität der Altenpflegeausbildung ein zentrales Ziel sei. Eine Ausbildungsvergütung, die über eine Altenpflegeumlage finanziert werde, führe zu diesem Ziel.