„Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben ein Recht darauf, dass sie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen anhand von Kriterien zuverlässig beurteilen und auswählen können“, so die Ministerin. In diesem Sinne sei es absolut richtig, dass im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung eine gesetzliche Regelung zur Transparenz geschaffen worden sei, für die sie sich auch mit Nachdruck eingesetzt habe. Das von der Pflegeselbstverwaltung geschaffene Transparenzsystem sei nach Kritik im Frühjahr nicht zuletzt auf ihre Initiative hin auf Bundesebene nachgebessert worden. Nachdem sich die Kritik an den Bewertungen der ambulanten Pflege seitens des MDK Rheinland-Pfalz nun verfestigt habe, habe sie die Pflegekassen gebeten, die Veröffentlichung der Berichte zurückzustellen, bis die Unklarheiten ausgeräumt seien. Mittlerweile hätten sich die rheinland-pfälzischen Vertragspartner auf Initiative des Ministeriums auf ein Verfahren verständigt mit dem Ziel, die tatsächliche Qualität der Pflegeeinrichtungen und –dienste abzubilden. Unabhängig davon sei es notwendig, dass die Vereinbarungspartner auf Bundesebene kurzfristig notwendige Änderungen vereinbaren und umsetzen.
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Transparenz in der Pflege
Malu Dreyer: Transparenzsystem muss auf Bundesebene verbessert werden
„Das Transparenzsystem in der Pflege ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht zufriedenstellend. Die Bundesregierung ist gefordert, auf die Vertragspartner einzuwirken, dass kurzfristig Änderungen vereinbart und umgesetzt werden, die das System im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterentwickeln und die Pflegequalität zuverlässig und bundesweit vergleichbar abbilden.“ Das unterstrich Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Sie kündigte die Vorlage eines entsprechenden Bundesrats-Entschließungsantrags für das Kabinett am kommenden Dienstag an.
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