Als zentrale Anlaufstelle werden die Suchtberatungsstellen von rund 15.500 bis 16.000 Betroffenen und Angehörigen pro Jahr in Anspruch genommen. „Darunter sind Menschen mit einer Alkoholproblematik ebenso wie mit Drogenproblemen. Mit einer Suchterkrankung verbundene negative Folgen, wie gesundheitliche Beeinträchtigungen, gescheiterte Beziehungen, Führerscheinverlust, Arbeitslosigkeit und Überschuldung, seien vielschichtig und beträfen nicht nur den suchtkranken Menschen selbst, sondern auch seine Angehörigen. Um den vielfältigen Problemlagen gerecht zu werden, hielten die Suchtberatungsstellen auch spezielle Angebote in der Suchtprävention, der niedrigschwelligen Arbeit, für suchtkranke Frauen oder für überschuldete Suchtkranke bereit, so die Ministerin. Fester Bestandteil der Arbeit sei auch die Vermittlung von Betroffenen in Fachkliniken für Suchtkranke. Hier stehe in Rheinland-Pfalz ein sehr gut ausgebautes stationäres Hilfeangebot für suchtkranke Menschen zur Verfügung.
„Rheinland-pfälzische Suchtpolitik will den Einstieg in die Sucht verhindern und den Ausstieg aus der Sucht erleichtern. Sie orientiert sich dabei an der Lebenslage der Menschen und greift aktuelle Entwicklungen auf“, sagte die Ministerin. So wurden beispielsweise mit der Alkoholpräventionskampagne „Mach Dir nix vor!“ suchtpräventive Akzente gesetzt. Die Kampagne wirbt für Punktnüchternheit, also den Verzicht auf Alkohol in bestimmten Lebenssituationen, beispielsweise bei der Teilnahme am Straßenverkehr und während der Arbeit. Ein Baustein der Kampagne legt den Schwerpunkt auf den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen. Um Jugendliche über die von ihnen bevorzugten Medien zu erreichen, wurde eine Webseite (<link http: www.mach-dir-nix-vor.de>www.mach-dir-nix-vor.de) eingerichtet, die umfassend zum Thema ‚Alkoholkonsum’ informiert und Tipps zu einem verantwortungsbewusstem Umgang mit Alkohol gibt.
Aber auch die sogenannten „stoffungebundenen“ Süchte, wie Glücksspielsucht oder Computerspielsucht finden Berücksichtigung. So konnten mit dem Landesprogramm „Glücksspielprävention und Beratung Spielsüchtiger“ 17 Suchtberatungsstellen personell verstärkt werden. Die Finanzierung dieser Stellen erfolgt nach dem Landesglücksspielgesetz, wonach ein angemessener Anteil der Spieleinsätze unter anderem für die Prävention, die Beratung und zur Erforschung der Glücksspielsucht zu verwenden sind. „Es ist zu begrüßen, dass sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt haben und die erfolgreiche Arbeit fortgeführt werden kann,“ unterstrich die Ministerin.