Beim QualiScheck handelt es sich um eine individuelle Förderung, das ist eine Besonderheit im Bereich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Projekte. „Der QualiScheck ist eine unmittelbare Investition in Menschen“, so Malu Dreyer. „Die Förderung der beruflichen Weiterbildung stärkt nicht nur die Kompetenzen der Beschäftigten, sondern auch die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit, denn die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zum wichtigsten Kapital eines Unternehmens“, so Malu Dreyer. Die Weiterbildung sichere Fachkräfte, daher müsse sie auch für die Unternehmen ein selbstverständlicher Teil der Unternehmenskultur sein. Die Werbung für Weiterbildung und für den Ausbau der beruflichen Kompetenzen sei daher grundsätzlich von zentraler Bedeutung und nicht zuletzt in Zeiten der wirtschaftlichen Krise sehr wichtig.
Den QualiScheck können Beschäftigte über 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen. Auch kleine und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten in Rheinland-Pfalz können ihn für ihre Beschäftigten über 45 Jahre nutzen ebenso wie mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und –inhaber, Selbständige oder Freiberufler ab 45 Jahren, in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung oder Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Gleichfalls anspruchsberechtigt sind Menschen, die in den Beruf zurückkehren und älter als 45 Jahre sind, wenn sie ihren Berufsweg wegen der Erziehung von Kindern oder der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben. Beschäftigte und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse, Fähigkeiten und berufspraktische Fertigkeiten im handwerklichen und kaufmännischen Bereich vermitteln, die EDV- oder Sprachkenntnisse vermitteln, die zur Verbesserung der Persönlichkeits-, Sozial-, Methoden- und Fachkompetenz dienen oder die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz als berufliche Weiterbildung anerkannt sind. Nicht gefördert werden beispielsweise innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen, Trainings oder Weiterbildungen, für die der Arbeitgeber per gesetzlicher Verpflichtung aufkommen muss.
Die Förderung liegt bei 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme, maximal 500 Euro, einmal im Jahr. Gefördert werden die direkten Weiterbildungskosten, wie Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, aber nicht Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten oder Unterbringung und Verpflegung. Ausgegeben werden die QualiSchecks von der Firma Die RAT GmbH. Sie ist über eine kostenlose Telefonnummer unter 0800/5888432 oder im Internet unter www.qualischeck.rlp.de zu erreichen.