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Malu Dreyer: Stärkung der Arbeitnehmerrechte bei Leiharbeit unverzichtbar

„Der Fall Schlecker zeigt, dass eine Verbesserung der Arbeitnehmerrechte bei Leiharbeit unverzichtbar ist“, unterstrich Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Der Grundsatz des „equal pay“ - des gleichen Lohns für gleiche Arbeit - dürfe nicht durch Lohndumping-Leiharbeit untergraben werden. Schlecker habe tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, um sie mit hohen Lohnabschlägen in neuen Filialen der Kette Schlecker XL zu beschäftigen als Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter der Zeitarbeitsfirma Meniar.

  
„Was das für die Beschäftigten bedeutet, haben mir Betriebsrätinnen aus Schlecker-Filialen in Rheinland-Pfalz in einem Gespräch im November 2009 deutlich gemacht“, sagte Dreyer. Die Stundenlöhne würden sich zwischen 6,50 und 8,50 Euro brutto bewegen, es gebe kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld, keine vermögenswirksamen Leistungen, keine Altersvorsorge und nur den nach dem Bundesurlaubsgesetz vorgeschriebenen Urlaub.


„Ein solches Geschäftsgebaren und ein solcher Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Ausdruck einer zutiefst unsozialen Grundeinstellung und hat mit guter Arbeit nichts zu tun. Diese Grundeinstellung zeigt sich auch darin, dass Anton Schlecker meinen Wunsch für ein persönliches Gespräch brüsk zurückwies“, so die Ministerin. Wenn Schlecker jetzt zusage, keine neuen Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit der Firma Meniar mehr abzuschließen, sei das zu begrüßen, jedoch kein Grund, die Angelegenheit „ad acta“ zu legen.


Die Schlecker’schen "Umgehungsgeschäfte" müssten durch eine Verbesserung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verhindert werden. Im September 2009 habe Rheinland-Pfalz mit den Ländern Berlin und Bremen eine Bundesratsinitiative ergriffen, um das Verhältnis der Arbeitsbedingungen von Stammbelegschaften und in Leiharbeit Beschäftigten so neu zu gestalten, dass es dem die soziale Marktwirtschaft prägenden Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit entspricht. Dort war unter anderem vorgesehen, dass sich Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche ausschließlich auf überlassungsfreie Zeiten und den Einsatz in Unternehmen mit schlechteren oder keinen tariflichen Regelungen beziehen. Dadurch würde die Lohngleichheit von Stammbelegschaften und in Leiharbeit Beschäftigten gesichert. Diese Initiative wurde durch die unionsgeführten Länder abgelehnt.


„Wenn Arbeitsministerin Ursula von der Leyen es mit ihrer pressewirksamen Ankündigung, die Vorgänge bei Schlecker sehr genau zu prüfen und Schlupflöcher zu schließen, wirklich ernst meint, muss sie die Bundesratsinitiative aufgreifen und umsetzen. Ich werde das sehr genau verfolgen“, sagte Malu Dreyer abschließend.

 

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