Nr. 209-2/03
Auf die neuen gesetzlichen Möglichkeiten für die Beschäftigung von Haushaltshilfen hat Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz hingewiesen. „Das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bietet privaten Haushalten die Chance, Haushaltshilfen zu den Bedingungen der neuen so genannten Minijobs zu beschäftigen und steuerlich abzusetzen. Damit wird die legale Beschäftigung von Haushaltshilfen für Privathaushalte erschwinglich gemacht“, so die Ministerin. Private Haushalte mit einem Bedarf an hauswirtschaftlichen Hilfen seien aufgerufen, von der Neuregelung Gebrauch zu machen.
Bei den Minijobs handelt es sich um geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Bruttoverdienstgrenze 400 Euro beträgt, wie die Ministerin erläuterte. „Sie bieten insbesondere auch Privathaushalten gegenüber der früheren Regelung große Vorteile, da die Abgaben wesentlich geringer sind und auch das Meldeverfahren stark vereinfacht wurde“, so Malu Dreyer. Dies ermögliche es Privathaushalten, legal Haushaltshilfen anzustellen, die Dienstleistungen wie Kochen, Putzen, Gartenarbeiten sowie die Betreuung von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen übernehmen. Der Arbeitgeber zahle nur einen Pauschalbeitrag von 12 Prozent des Bruttolohns. Neben der einheitlichen Pauschalsteuer von 2 Prozent gingen je 5 Prozent des Verdienstes an die Renten- und Krankenversicherung. Hinzu komme eine Umlage von 1,3 Prozent zur Lohnfortzahlungsversicherung. Seit April dieses Jahres übernehme die Bundesknappschaft mit ihrer Minijob-Zentrale den Einzug der Sozialabgaben und einer einheitlichen Pauschalsteuer. Die Beiträge würden im Haushaltsscheckverfahren per Einzugsermächtigung von der Minijob-Zentrale abgebucht. „Um ihre Haushaltshilfen legal beschäftigen zu können, müssen Haushalte jetzt nur noch das Beschäftigungsverhältnis bei der Minijob-Zentrale anmelden und den Haushaltsscheck einschließlich der Einzugsermächtigung ausfüllen. Einfacher geht?s kaum noch“, so Malu Dreyer.
„Das neue Gesetz trägt dazu bei, Schwarzarbeit in Privathaushalten einzudämmen und Menschen eine legale Tätigkeit zu ermöglichen. Gleichzeitig ist es ein wichtiger Beitrag, insbesondere Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, indem sie von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten entlastet werden“, wie die Ministerin erklärte. „Gleichzeitig bietet das Gesetz die Möglichkeit“ - so die Ministerin - „dass die Haushaltshilfen - wie bisher auch - durch eigenständige Beiträge zur Rentenversicherung zusätzliche Rentenansprüche erwerben.“ Die Ministerin warb ausdrücklich dafür, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.