„Mit dem Pflegetransparenzsystem haben wir Neuland betreten. Dennoch dürfen Startschwierigkeiten nicht dazu führen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher unzuverlässige Informationen erhalten. Gute Pflege muss als gut und schlechte Pflege als schlecht erkennbar sein“, sagte die Ministerin. Systemschwächen dürften auch nicht dazu führen, dass gute Arbeit von ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen in Verruf gebracht werde.
Aus diesem Grund habe sie die Landesverbände der Pflegekassen gebeten, die Veröffentlichung zurückzustellen. Darüber hinaus habe sie noch im Dezember die Vereinbarungspartner in einem Schreiben auf einige aus ihrer Sicht offensichtliche Schwachstellen aufmerksam gemacht, so die Ministerin.
Sie habe angeregt, im Vorfeld der geplanten Evaluation die Transparenzberichte und die Prüfberichte miteinander zu vergleichen und Änderungen kurzfristig anzugehen. Das Evaluationskonzept müsse den systematischen Abgleich zwischen Prüf- und Transparenzberichten enthalten. Pflege und Dokumentation sollten klarer abgegrenzt sein, denn es gebe Hinweise, dass Dienste trotz guter Pflege wegen einer schlecht geführten Dokumentation schlechte Noten erhalten. „Es kann nicht sein, dass die Dokumentation – so wichtig sie ist – für die Bewertung wichtiger ist als die tatsächliche Qualität der Pflege“, so Malu Dreyer. Außerdem wäre es gut, wenn bei der Veröffentlichung der Berichte klar erkennbar wäre, wie sich die einzelnen Beurteilungen auf die Menschen verteilen.
Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass es sich um ein bundesweites Problem handele, das seine Ursache in der Ausgestaltung des Systems habe. „Das Transparenzsystem muss im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterentwickelt werden, um die Pflegequalität möglichst schnell zuverlässig und bundesweit vergleichbar abbilden zu können“, so die Ministerin. Für Rheinland-Pfalz sei zwischenzeitlich mit den Partnern ein Verfahren gefunden worden, das eine kurzfristige Veröffentlichung ermögliche.
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Plenum/Pflege