Nr. 164-2/03
Im Jahr 2002 haben 156 rheinland-pfälzische Haushalte von der Möglichkeit der legalen Vermittlung ausländischer Haushaltshilfen Gebrauch gemacht, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Reiner Marz mitteilte. Die Vermittlungsverfahren seien jeweils von den örtlichen Arbeitsämtern eingeleitet und von der Bonner Zentralstelle für Arbeitsvermittlung durchgeführt worden. Vereinzelt sei dabei von den Betroffenen beklagt worden, dass die Verfahren zu bürokratisch seien. Bei einer Wieder- beziehungsweise Neueinführung der Ende 2002 ausgelaufenen Regelung werde sich das Land daher für ein vereinfachtes Verfahren einsetzen. Die Landesregierung würde es begrüßen, wenn zeitnah erneut die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt von ausländischen Haushaltshilfen geschaffen würden, so die Ministerin.
Die Landesregierung geht nach Angaben der Ministerin davon aus, dass sich die so genannten Mini-Jobs und Midi-Jobs nach dem „Hartz-Gesetz“ in den Haushalten, die Haushaltshilfen für die Versorgung Pflegebedürftiger beschäftigen, positiv auswirken. Im Rahmen dieses Gesetzes ist die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Neben der steuerlichen Begünstigung fördere das Land auch Modellprojekte, wie etwa das Projekt „Homepower“, das die Inanspruchnahme hauswirtschaftlicher Beschäftigung auch zur Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen ebenfalls erleichtern soll.
Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang auf den Stellenwert hin, den die Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen für die Landesregierung habe. Sie habe dazu die Qualitätsoffensive ?Menschen pflegen? ins Leben gerufen, die auch ein besseres Betreuungsangebot für Menschen mit permanentem Betreuungsaufwand etwa durch mehr offene, niedrigschwellige Betreuungsangebote vorsieht. Die Landesregierung setze bei ihrer Initiative auch auf mehr Nachbarschaftshilfen und neue Ansätze zur Betreuung von demenzkranken Menschen.