„Beschäftigte während der Kurzarbeit zu qualifizieren und weiterzubilden, ist eine unternehmerische Entscheidung für den Erhalt von Fachkräften im Betrieb und somit eine Investition in die Zukunft“, so die Ministerin. Jetzt gelte es, die durch die Auftragslage bedingten zeitlichen Freiräume für die Kompetenzerweiterungen der Beschäftigten zu nutzen. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit könne es auch eine volle Erstattung der Sozialbeiträge geben. Ansonsten werde bei Kurzarbeit den Arbeitgebern in den Jahren 2009 und 2010 die Sozialbeiträge zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Diese finanzielle Entlastung der Betriebe sei ein wichtiger Schritt, um Kurzarbeit verbunden mit Qualifizierung für Unternehmen und Beschäftigte attraktiver zu machen, so Dreyer.
Der Bund habe darüber hinaus über die Bundesagentur für Arbeit auch weitere Fördermöglichkeiten für die Qualifizierung von Beschäftigten geschaffen. Nach Angaben der Ministerin werden zusätzliche Mittel von mehr als zwei Milliarden Euro für Qualifizierungsmaßnahmen besonders für Langzeitarbeitslose und Arbeitssuchende ohne Berufsabschluss bereitgestellt, davon 1,2 Milliarden Euro aus dem Bundesetat. Zudem werde die Bundesagentur für Arbeit neue Arbeitsvermittler einstellen, so die Ministerin.
„Aber nicht nur die Bundesebene habe gehandelt, auch das Land Rheinland-Pfalz habe ein eigenes Maßnahmepaket aufgelegt, um der aktuellen Krise entgegenzutreten“, unterstrich die Ministerin. Hauptaugenmerk der rheinland-pfälzischen Arbeitsmarktpolitik sei es, Arbeitsplätze zu erhalten und soweit als möglich jedem Menschen die Chance auf eine Beschäftigung zu bieten. Das Land ergänze die arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Bundes durch weitergehende Hilfen. Dort, wo Umstrukturierungen im Betrieb nötig seien, solle der Personalabbau immer der letzte Weg sein, so die Ministerin. Im Vordergrund der Hilfen des Landes stehe die Möglichkeit, regionale Auffanglösungen für die Beschäftigten zu suchen.
Bei unvermeidbarem Personalabbau könnten Unternehmen Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Darüber hinaus stelle das Land Mittel in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung für Beratungsleistungen. Beschäftigte von Klein- und Mittelbetrieben, für die Transfermaßnahmen nicht in Betracht kommen, können eine durch das Land bereitgestellte Outplacement-Beratung kostenfrei nutzen.
Zusätzlich stünden Betrieben und Betriebsräten die bewährten Unterstützungsleistungen der Technologieberatung des DGB (TBS) zur Verfügung. Deren Personalkapazitäten würden aufgestockt, um Betriebsräte und Betriebe bei den durch die Finanzkrise auftretenden Problemen zu beraten, so Dreyer. Dazu könne auch eine Weiterbildungsberatung für Qualifizierungen während der Kurzarbeit gehören. Es handele sich um ein passgenaues Krisenmanagement für die Betriebe.
Gemeinsam mit Gewerkschaften und Betriebsräten werde ein betriebsrätliches Schnellinformationssystem bei der Technologieberatungsstelle (TBS) des DGB aufgebaut. Dieses System soll frühzeitig Informationen liefern, wenn sich in Unternehmen Beschäftigungsprobleme abzeichnen. Mit diesen Informationen könne dann die Lan-desregierung und die Bundesagentur frühzeitig reagieren und passgenaue Hilfen anbieten. „Ein schnelles und zielsicheres Handeln ist in der aktuellen Wirtschaftskrise besonders wichtig“, so die Ministerin. Das habe das Land Rheinland-Pfalz mit seinem Maßnahmepaket zur Bewältigung der aktuellen Krise vorbildlich getan.
|
Arbeitsmarkt/Konjunkturpaket