Malu Dreyer lobt Aktivitäten der Kommunen im Bereich der Sozialhilfe

Soziales

Nr. 009-4/03

Auf die seit Jahren sehr erfolgreiche Arbeit der Kommunen im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt, also der Sozialhilfe im engeren Sinne, hat Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz hingewiesen. Anlässlich einer Sitzung des Landessozialbeirates aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen und Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege sei das Ergebnis eines Berichtes über die Sozialhilfepraxis in Rheinland-Pfalz vorgestellt und vom Sozialbeirat sehr positiv aufgenommen und konstruktiv diskutiert worden. Der Bericht mache deutlich, dass viele Kommunen im Land insbesondere bei der Integration von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in den Arbeitsmarkt auf einem sehr guten Weg seien, so die Ministerin, die in dieser Einschätzung auch vom Sozialbeirat bestätigt wurde. Dies habe zur Folge, dass die Bruttoausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt in den vergangenen sechs Jahren um rund ein Fünftel gesenkt werden konnten.

Es gebe nicht den einen Königsweg, sondern es sei vielmehr ein Bündel von Initiativen und Handlungskonzepten, das zu dem guten Ergebnis führe. Den höchsten Stellenwert nehme jedoch die Hilfe zur Arbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz ein. Sie sei ein ganz wesentliches Instrument zur Vermittlung von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern in Beschäftigung. Die Kommunen hätten hierbei eine erfreuliche Fülle von Aktivitäten entfaltet, so die Ministerin. Deutlich erkennbar sei die Entwicklung der Sozialhilfe von der reinen materiellen Hilfe für die Betroffenen hin zur aktiven Sozial- und Beschäftigungspolitik. Dies habe nicht nur den beschriebenen fiskalischen Effekt, sondern führe auch dazu, dass die betroffenen Menschen durch die Ausübung einer Tätigkeit mehr gesellschaftliche Anerkennung und dadurch auf Dauer mehr persönliche Zufriedenheit spüren, betonte die Ministerin.

Die Umfrage des Ministeriums zur Sozialhilfepraxis bestätige auch, dass die Träger der Sozialhilfe die ihnen zur Verfügung gestellten gesetzlichen Möglichkeiten zur Vermeidung beziehungsweise Aufdeckung von Sozialhilfemissbrauch zum größten Teil ausschöpften. Als besonders erfolgreich hätten sich hier der Verweis auf die Mitwirkungspflichten des Hilfeempfängers und die konkrete Arbeitsverpflichtung sowie die Möglichkeiten zum automatisierten Datenabgleich erwiesen, so die Ministerin. In der öffentlichen Diskussion werde der Missbrauch in der Sozialhilfe gerne aufgegriffen. Dabei entstehe der Eindruck, dass es eine große Zahl von Menschen gebe, die Missbrauch mit der Sozialhilfe betreiben, und dass bei konsequenter Bekämpfung des Sozialhilfemissbrauchs enorme Einsparungen im Sozialetat zu erzielen seien. Dies sei ein Irrtum, betonte Malu Dreyer. Die Missbrauchsquote in der Sozialhilfe liege bei unter fünf Prozent. Kommunen und überörtliche Sozialhilfeträger erzielten mit ihren Maßnahmen zur Prävention somit einen beachtlichen Erfolg.

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