Der Gesetzentwurf betrifft in erster die Linie die Ermittlung des Einkommens, das dem Elterngeld zugrunde liegt. Derzeit wird das Einkommen in einem aufwändigen Verfahren aus den letzten zwölf Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der Arbeitgeber errechnet. Für die Elterngeldstellen sei es oft sehr schwierig, den sehr unterschiedlich abgefassten Bescheinigungen die relevanten Daten zu entnehmen. Dabei seien oft Rückfragen notwendig, die wiederum zu Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand führten, sagte die Ministerin. In vielen Fällen seien darüber hinaus noch anteilige Steuern und Sozialversicherungsbeiträge herauszurechnen.
Mit der Änderung soll allein das lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen maßgeblich sein. Die Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen soll durch Pauschalierungen vereinfacht werden.
Darüber hinaus beinhalten die Änderungen auch die Freistellung des Geschwisterbonus bei der Anrechnung von Entgeltersatzleistungen nach der Geburt des Kindes und bei anderen Sozialleistungen. Auch das werde Verwaltungen entlasten und vor allem den Bedürfnissen der Eltern entgegenkommen, ist die Ministerin überzeugt.