„Die von der neuen Bundesregierung vorgesehene Lösung, die Aufgaben bei der Grundsicherung für arbeitslose Menschen von Arbeitsverwaltung und Sozialverwaltung künftig wieder getrennt wahrnehmen zu lassen, ist ein Rückschritt. Die getrennte Trägerschaft ist in höchstem Maße bürgerunfreundlich, fehleranfällig und bürokratisch“, sagte die Ministerin. Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in den Jobcentern habe sich bewährt. Sie biete den zuständigen Trägern, der Bundesagentur für Arbeit einerseits und den Kommunen andererseits, die Möglichkeit, ihre Kompetenzen zum Wohl der betroffenen Menschen einzubringen. Die Zusammenarbeit gewährleiste die Betreuung und Leistungserbringung aus einer Hand und sollte daher fortgeführt werden.
„Wir wollen die bestehenden Strukturen erhalten und weiterentwickeln“, sagte die Ministerin zur Begründung der rheinland-pfälzischen Initiative. Sie zielt darauf ab, die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch Arbeits- und Sozialverwaltung im Grundgesetz zu verankern. Ebenso sollen auch die bisher bis 31. Dezember 2010 zugelassenen Optionskommunen, die die Aufgabe in alleiniger Trägerschaft erfüllen, verfassungsrechtlich abgesichert werden.
Auf Grundlage dieser Verfassungsänderungen sind mit dem zweiten Gesetzentwurf zudem Änderungen auf bundesgesetzlicher Ebene vorgesehen, die eine Weiterentwicklung der Jobcenter ermöglichen. Vorgesehen ist, dass die bisherigen Jobcenter künftig bundesweit unter dem Namen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) als eigenständige Anstalten des öffentlichen Rechts arbeiten: Mit eigenem Personal, eigenem Haushalt und einem eigenen Personalrat; gesteuert durch einen Geschäftsführer und die Trägerversammlung. Die Umwandlung bringe eine stärkere Eigenständigkeit der Organisationen verbunden mit einer größeren Verantwortung für Geschäftsführer und Trägerversammlung und einem größeren Entscheidungsspielraum.
„Mit der Einrichtung von „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ profitieren die arbeitsuchenden Menschen und ihre Familien von einer zentralen Anlaufstelle und einem festen Ansprechpartner, der mit den Arbeitsmarktreformen 2005 eingeführt wurde. Die Beschäftigten in den ZAG erhalten ebenfalls Rechtssicherheit und stabile Rahmenbedingungen für ihre Arbeit. Der Gesetzentwurf baut auf den Erfahrungen der Zusammenarbeit auf und entwickelt diese im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes weiter“, so Malu Dreyer.
Zum Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2007 die derzeitige Form der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die aus örtlichen Agenturen für Arbeit und den jeweiligen Kommunen gebildeten Arbeitsgemeinschaften für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das Bundesverfassungsgericht sieht in der Gestaltung eine vom Grundgesetz nicht zugelassene Form der Mischverwaltung. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2010 eine verfassungskonforme Regelung zu finden.
Die jetzt vorgelegten Gesetzentwürfe greifen eine Einigung auf, die zwischen dem damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und den von den Ländern bestimmten Verhandlungsführern, den Ministerpräsidenten Kurt Beck und Jürgen Rüttgers, am 13. Februar 2009 erzielt wurde. Das Ergebnis baut auf den einstimmigen Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenzen des letzten Jahres auf.
Völlig unerwartet hatte darauf die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Zustimmung der Bundeskanzlerin den erzielten Kompromissvorschlag blockiert.