Die Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 regelt, ob und unter welchen Bedingungen bei einer Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Vorschriften des Gaststaates zu Entgelten und Arbeitsbedingungen Vorrang haben gegenüber möglichen Gesetzen und anderen Bestimmungen des Herkunftslandes. In verschiedenen Urteilen hatte der Europäische Gerichtshof in der Vergangenheit die Entsenderichtlinie so ausgelegt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen als ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Gastland beschäftigt werden konnten. „Damit wird ökonomischen Prinzipien Vorrang vor sozialen Aspekten eingeräumt. Das können wir im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch der großen Mehrheit der Unternehmen, nicht akzeptieren“, so die Ministerin.
Mit dem Entschließungsantrag soll der Arbeitnehmerschutz stärker in den Blickpunkt gerückt, Lohndumping verhindert und ein fairer Wettbewerb ermöglicht werden. Es soll die prinzipielle Gleichrangigkeit der sozialen Grundrechte mit den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarktes festgeschrieben werden. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit bekommen, öffentliche Aufträge anhand von Kriterien der lokal üblichen Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu vergeben. „Tariftreueklauseln müssen durch die Entsenderichtlinie und die Vergaberichtlinien unterstützt werden“, so die Ministerin. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll außerdem auf alle Branchen ausgeweitet werden, damit allen Branchen die Möglichkeit offensteht, durch die Vereinbarung flächendeckender tarifvertraglicher Mindestlöhne faire Arbeitsbedingungen besonders im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen und ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herzustellen.
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Soziales Europa