| Plenum/Wohnformen- und Teilhabegesetz

Malu Dreyer: Land stärkt Selbstbestimmung von älteren und behinderten Menschen

Mit einem Wohnformen- und Teilhabegesetz will die Landesregierung die Selbstbestimmung und Teilhabe von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen stärken. „Der jetzt von der Landesregierung eingebrachte Entwurf bietet einerseits Menschen, die in Einrichtungen leben, ausreichenden und wirksamen Schutz und unterstützt gleichzeitig gemeinschaftliche und selbstbestimmte Wohnformen älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen“, unterstrich Sozialministerin Malu Dreyer im rheinland-pfälzischen Landtag.

Darüber hinaus fördere der Entwurf auch die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen, die in Einrichtungen leben und stärke ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher. Weitere Ziele des Gesetzes sind die Weiterentwicklung der Qualität in den Einrichtungen, der Abbau von Bürokratie und die engere Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen. Insgesamt gehe das Land mit seinem umfassenden Ansatz der Teilhabe und Selbstbestimmung weit über die Regelungen in anderen Bundesländern hinaus, so Malu Dreyer.

In der Frage, welche Einrichtungen und Wohnformen der staatlichen Kontrolle unterliegen, löst sich die Landesregierung vom überholten Heimbegriff und geht konsequent den Weg der Vielfalt. Selbstbestimmte Wohngemeinschaften sollen nicht der staatlichen Überprüfung sondern wie jede andere private Wohnsituation keiner Aufsicht unterliegen. Für Initiatoren solcher Wohnformen soll aber ein spezielles Beratungsangebot eingerichtet werden, um alternative Wohnformen gezielt zu fördern.

Einrichtungen mit einem umfassenden Leistungsangebot, in denen Bewohnerinnen und Bewohner alle Leistungen des Wohnens, der Verpflegung, der Pflege und Unterstützung erhalten, sollen künftig grundsätzlich einmal im Jahr unangemeldet überprüft werden. Hier bestehe eine hohe strukturelle Abhängigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner, so die Ministerin zur Begründung. Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe, wie betreute Wohngruppen, sollen anlassbezogen überprüft werden.

Zu mehr Transparenz soll die im Gesetz vorgesehene Veröffentlichung der Qualitätsberichte der geprüften Einrichtungen in einem landesweiten Einrichtungen- und Diensteportal führen. Außerdem soll es eine landesweite Informations- und Beschwerdehotline geben, die das bestehende Info-Telefon bei der Verbraucherzentrale weiterentwickelt. „Das Gesetz wird Einrichtungen und Träger von bürokratischem Aufwand befreien. Wir haben verschiedene Anzeige- und Dokumentationspflichten gestrichen, die im Heimgesetz stehen und sind bei der Entbürokratisierung über das hinaus gegangen, was die CDU in ihrem Entwurf vorgeschlagen hat“, sagte die Ministerin.

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