Die momentane Diskussion, die durch die Ankündigung des CDU-Arbeitnehmerflügels ausgelöst wurde, einen Antrag auf Einführung einer Lohnuntergrenze zum Bundesparteitag der CDU im November einzubringen, lasse noch keine klare Linie erkennen. Vielmehr sei ein vielstimmiger Chor an Meinungen von Befürwortern und Gegnern innerhalb der Bundesregierung und ein Wirrwarr an Begrifflichkeiten zu vernehmen. „Mal ist in loser Reihenfolge von einer Lohnuntergrenze, mal von einem Mindestlohn die Rede. Da gilt es genau hinzuhören“, unterstrich Dreyer, denn eine Lohnuntergrenze sei noch kein Mindestlohn. Sie sei gespannt, wie der angekündigte Vorschlag der CDU tatsächlich aussehen werde.
„Deutschland braucht einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der seinen Namen verdient. Lediglich die Übertragung der im Vermittlungsausschuss hart erkämpften Lohnuntergrenze der Zeitarbeit auf alle Branchen, in denen es bisher keine branchenspezifische Lösung gibt, genügt nicht. Wir brauchen einen Mindestlohn auf der Basis eines Gesetzes“, so Malu Dreyer. „Die Mindestlohnkommission ist im Übrigen keine Erfindung der CDU. Auch hier gilt, dass die SPD längst den Vorschlag zur Einsetzung einer Mindestlohnkommission gemacht hat, die allerdings lediglich Empfehlungen abgibt zur Weiterentwicklung oberhalb des gesetzlich festgelegten Mindestlohns“, sagte die Ministerin.
Das Land Rheinland-Pfalz habe bereits mehrfach Vorstöße im Bundesrat unternommen, die aber immer wieder an der Blockade der unionsgeführten Länder gescheitert seien. Die Landesregierung werde sich daher auch weiter mit aller Kraft für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einsetzen, wie es ihn in 20 anderen Ländern in Europa bereits gebe. Er ermögliche nicht nur gerechte Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schütze sie vor Niedrigstlöhnen, sondern stärke auch die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben, die bereit seien, faire Löhne für gute Arbeit zu bezahlen, so Malu Dreyer.
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Mindestlohn