„An der Überzeugung der rheinland-pfälzischen Landesregierung, dass Ärztinnen und Ärzte Anspruch auf ein angemessenes Honorar haben, hat sich nichts geändert“, betonte die Ministerin. Die Gesetzeslage auf Bundesebene habe sich dahingehend ver-ändert, dass ab diesem Jahr die Punktzahl, der Anpassungsfaktor und auch der Orientierungswert für die ärztlichen Leistungen auf Bundesebene festgelegt sind.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat berechnet, dass dieser Honorarzuwachs von 8,6 Prozent für die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2009 einen Betrag von 112,4 Millionen Euro bedeutet. „Im Schnitt kommen die rund 6.500 Ärzte in unserem Land damit auf ein Honorarplus von über 17.000 Euro, die sich allerdings von Arztgruppe zu Arztgruppe und von Praxis zu Praxis unterscheiden können“, so Dreyer. Die Verteilung dieses Zuwachses sei Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Dazu bestehen nach wie vor auch regionale Spielräume. Das Gesundheitsministerium habe auf Fragen der Honorarverteilung keinen Einfluss. „Das Gesundheitsministerium ist im Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und bemüht sich intensiv um Einblick und Aufklärung, da sich Ärzte und auch verschiedene Arztgruppen mit Fragen an ihr Ministerium gewandt haben“, erklärte die Ministerin.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die zurückliegenden Wochen und Monaten aktiv genutzt, um daran mitzuwirken, zum Wohle der rheinland-pfälzischen Ärz-tinnen und Ärzte zwei wesentliche Verbesserungen von Vorgaben auf der Bundes-ebene zu erzielen: Zum einen konnte das für das Jahr 2009 von den Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz zu erwartende Honorarbudget weiter gesteigert werden. Nach einem zunächst vorgesehenen Zuwachs von 5,7 Prozent ist dieser mittlerweile auf 8,6 Prozent erhöht worden. Zum anderen wurde die Vergütung gegenüber der ersten Festlegung zum Beispiel bei den Präventionsleistungen nachgebessert.
Die Ministerin bittet alle Ärztinnen und Ärzte, das Informationsangebot und die Informationspflicht der KV zu nutzen und sich an die KV Rheinland-Pfalz als die für Honorarfragen zuständige Stelle zu wenden. „Das Gesundheitsministerium kann keine Empfehlung abgeben, ob Ärztinnen und Ärzte gegen die Honorarbescheide Widerspruch einlegen sollen oder nicht. Das müssen die Ärztinnen und Ärzten individuell prüfen und entscheiden werden“. Das Gesundheitsministerium sei bereit in Konfliktfällen zu vermitteln.