„Eine solche Regelung wird auch den besonderen Gegebenheiten des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung in unserem Land nicht gerecht. Sie ignoriert die Grundlagen unseres Krankenversicherungssystems und würde ihnen Schaden zufügen“, sagte die Ministerin. Zur Begründung wies sie darauf hin, dass die Rechte und Pflichten der gesetzlichen Krankenkassen umfassend im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt seien. Dies bezöge auch ausdrücklich Fusionen von Krankenkassen mit ein.
„Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der Solidarität, ist dem Gemeinwohl verpflichtet und orientiert ihr Handeln an der bestmöglichen Versorgung ihrer Versicherten und nicht an unternehmerischem Gewinnstreben“, so die Ministerin. Allerdings sei sie im SGB V auch eindeutig gehalten, diese bestmögliche Versorgung wirtschaftlich und sparsam zu erbringen, um die Solidargemeinschaft ihrer beitragszahlenden Mitglieder nicht zu überfordern. Darüber hinaus sei im SGB V auch ausdrücklich festgehalten, dass Krankenkassen miteinander Arbeitsgemeinschaften begründen, Haftungsverbünde organisieren und in verschiedenen Bereichen ausdrücklich gemeinsam und einheitlich handeln und Verträge abschließen müssen.
„In dieser Situation sämtliche Rechtsbeziehungen der Krankenkassen unter das privatrechtliche Instrumentarium des Kartellrechts zu stellen, stellt die soziale Zwecksetzung der Krankenkassen, ihre solidarische Finanzierung und die sozialgesetzliche Gestaltungskompetenz durch den Gesetzgeber und die Selbstverwaltung in Frage“, so die Kritik der Ministerin. Da die Krankenkassen zudem alle der Rechtsaufsicht einer Landesaufsichtsbehörde beziehungsweise bei den bundesunmittelbaren Krankenkassen der Rechtsaufsicht des Bundesversicherungsamtes unterstünden, gebe es auch keinerlei Regelungslücken, die mit dem Vorhaben der Bundesregierung geschlossen werden müssten.
Sowohl nach bisherigem deutschen als auch nach europäischem Recht seien Krankenkassen keine Unternehmen im kartellrechtlichen Sinne und auch nicht mit freien Unternehmen vergleichbar. Wenn die Bundesregierung sich mit ihren Vorstellungen durchsetzen sollte, werde dies negative Auswirkungen auf die Situation der gesetzlich Krankenversicherten haben, da das Kartellrecht nicht in der Lage sei, den Besonderheiten des sozialversicherungsrechtlich organisierten Gesundheitsmarktes Rechnung zu tragen. Das Kartellrecht passe nicht zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen und zur Forderung des Sozialgesetzbuches, dass die Kassen im Interesse der Wirtschaftlichkeit und der Gleichmäßigkeit der Versorgung in vielen Bereichen ausdrücklich zum gemeinsamen Handeln aufgefordert seien.