„Homosexuelle Menschen haben den berechtigten Wunsch nach Gleichstellung und Gleichbehandlung“, sagte die Ministerin im Landtag. Ohne die Bedeutung der Ehe zu schmälern, bekenne sich die Landesregierung zu dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das Benachteiligungen unter anderem aus Gründen der sexuellen Identität verbietet. In der Lebenspartnerschaft übernähmen zwei Menschen besondere Verantwortung für den anderen; die gesetzliche Anerkennung dieser Form der Gemeinschaft zweier Menschen zeige auch den Bewusstseinswandel in der Gesellschaft.
Der Gesetzentwurf sieht neben redaktionellen Anpassungen beamtenrechtliche Angleichungen für Lebenspartnerschaften in den Vorschriften des Besoldungs-, Beihilfen- und Versorgungsrechts und einer Reihe weiterer Rechtsbereiche vor. „Rheinland-Pfalz geht damit den gleichen Weg, den andere Länder wie beispielsweise das Saarland bereits gegangen sind“, sagte die Ministerin. Im Rahmen der Landesgesetzgebung sei die eingetragene Lebenspartnerschaft bereits in etlichen Rechtsbereichen berücksichtigt worden, so die Ministerin. Mit dem vorliegenden Entwurf solle nun das gesamte Landesrecht systematisch an das Lebenspartnerschaftsrecht angepasst werden. Dabei werden die geltenden Bestimmungen für Ehepaare auf eingetragene Lebenspartnerschaften übertragen.
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Plenum/Lebenspartnerschaftsgesetz