Autorin der Studie ist die Ambulanz für Spielsucht der Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz. Aus der Beratungspraxis der Regionalen Fachstellen für Glücksspielsuchtberatung und der Ambulanz für Spielsucht der Universitätsmedizin Mainz sei bekannt, dass viele erwachsene Spielsüchtige angeben, erste Erfahrungen mit Glücksspiel im Alter unter 18 Jahren gemacht zu haben. Dies habe ihr Ministerium zum Anlass genommen, die Studie in Auftrag zu geben, so die Ministerin.
Befragt wurden fast 4.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren an Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien und an Berufsbildenden Schulen. Dabei zeigte sich, dass insgesamt 2,2 Prozent der Befragten als problematische und weitere 3,7 Prozent als gefährdete Glücksspielnutzer einzustufen sind. Werden von zwölf klinischen Kriterien wie zum Beispiel Kontrollverlust oder Entzugserscheinungen in den vergangenen zwölf Monaten zwei oder drei Kriterien erfüllt, spricht man von „gefährdeten Glücksspielern“; werden mehr als vier Kriterien erfüllt, ist von „problematischem Glücksspielen“ auszugehen.Die Jugendlichen spielen bevorzugt in Gaststätten, Spielhallen und im Internet und umgehen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. Die Befragten gaben weiter an, in den letzten 12 Monaten am häufigsten Kartenspiele (23,7 Prozent), Rubbellose (15,8 Prozent) und Geldspielautomaten (14,2 Prozent) genutzt zu haben. Internetspiele mit Geldeinsatz (5,6%) und Geldspielautomaten (1,5 Prozent) werden fast täglich genutzt.
„Der Grundstein für eine Sucht wird oft in der Kindheit und Jugend gelegt. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass es Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bedarf, wie sie auch im neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgesehen sind“, sagte die Ministerin. Hier werden der Spieler- und Jugendschutz sowie die Prävention und die Bekämpfung der Spielsucht als gleichrangige Ziele neben der ordnungsgemäßen Durchführung öffentlicher Glücksspiele genannt.
Das Land setzt aber nicht allein auf gesetzliche Regelungen. Seit Inkrafttreten des derzeitigen Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2008 konnte eine Fachstelle für Glücksspielsuchtprävention bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG) in Rheinland-Pfalz e. V. eingerichtet und Suchtberatungsstellen an 22 Orten personell verstärkt werden. Zu den Aufgaben der Fachkräfte gehören die Glücksspielsuchtprävention und die Beratung Spielsüchtiger sowie die Schuldnerberatung für überschuldete Spielsüchtige.
Über Glücksspielsucht und Möglichkeiten der Prävention werden die Fachstelle Glücksspielsucht der Landeszentrale für Gesundheitsförderung und die Fachkräfte im Rahmen eines landesweiten Aktionstags am 29. September 2011 unter dem Motto „Spielst Du mit?“ informieren. Geplant sind unter anderem Veranstaltungen in Schulen, Infostände und Filmvorführungen. Für Eltern hat die Fachstelle Glücksspielsucht der LZG die Elterninfos „Spiel mit mir!“ und „Glück im Spiel?“ herausgegeben.