| Arbeitnehmerdatenschutz

Malu Dreyer: Gesetzentwurf erfordert einige Nachbesserungen

„Es ist gut, dass nun endlich ein Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorliegt, der längst überfällig war“, erklärte Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz. „Dennoch bedarf der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf noch einiger Korrekturen und Nachbesserungen“, so die Ministerin. Er sei unübersichtlich, die darin enthaltenen Regelungen seien oft zu unbestimmt und kompliziert. Durch die teilweise unklaren Formulierungen würden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue Rechtsunsicherheiten geschaffen, die doch gerade durch ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ausgeräumt werden sollten. Allerdings sei der vorliegende Gesetzentwurf eine Verbesserung zu dem ursprünglich vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf.

„Es wird schwierig werden, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Unternehmen als Arbeitgeber gleichermaßen zu berücksichtigen. Regelungen, die Arbeitnehmervertreter noch als zu schwach ansehen, wie zum Beispiel die Regelungen zur Videoüberwachung, gehen Arbeitgebervertretern deutlich zu weit. Dennoch brauchen wir Schutz für die Beschäftigten, wie auch die jüngsten Vorkommnisse bei Kik wieder zeigen“, sagte Malu Dreyer.

Rheinland-Pfalz vertrete die Auffassung, den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenständigen, übersichtlichen und zusammenfassenden Gesetz zu regeln. Dadurch würden auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Lage versetzt, die unübersichtlichen und zum Teil komplizierten Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz nachzuvollziehen. Würden die Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen, sei das nicht gewährleistet. „Auch das Bundesdatenschutzgesetz wurde in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen immer komplizierter und ist oft nur von Datenschutz-Experten zu verstehen“, so die Ministerin.

Daher habe Rheinland-Pfalz die Bundesregierung bereits im Herbst 2008 aufgefordert, einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen, der die Grenzen zulässiger Datenerhebung, -verarbeitung und –verwendung klar definieren und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen sollte. Auslöser für die Forderung waren die Vorfälle bei Lidl, der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn. „Diese Forderung erhalten wir nach wie vor aufrecht“, so Malu Dreyer.

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