Es vergehe kaum ein Monat, in dem nicht neue systematische Bespitzelungen von Beschäftigten in großen Unternehmen bekannt würden. „Die Rücksichtslosigkeit, mit der hier vorgegangen wird, kennt kaum Grenzen. Ein gesetzlicher Schutz der Beschäftigten vor Datenmissbrauch und Bespitzelung am Arbeitsplatz ist deshalb überfällig“, so Malu Dreyer. Durch moderne Kommunikationsformen wie Internet, E-Mail- oder Arbeit am PC ganz allgemein, aber auch Telefon, Zeiterfassung oder Videoinstallationen gebe es eine Fülle von Daten über jeden einzelnen Beschäftigten. Leider könne man nicht damit rechnen, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Daten in allen Betrieben selbstverständlich sei, wie die jüngsten Datenskandale zeigten.
„Die bestehenden Regelungen zum Datenschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind unübersichtlich und reichen bei weitem nicht aus“, sagte Dreyer. Klare gesetzliche Regelungen sollen Rechtssicherheit und Klarheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Betriebe schaffen. Die arbeitsrechtliche Praxis orientiere sich derzeit an Normen, die nicht speziell auf die Arbeitswelt zugeschnitten sind; Grundlage seien beispielsweise ganz allgemein das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikations- oder das Telemediengesetz. Auch innerbetriebliche Vereinbarungen zwischen Betriebsleitung und Belegschaft seien keine ausreichende Grundlage. „Diese Unsicherheit ist für alle Beteiligten äußerst unbefriedigend und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor“, so Dreyer.