| Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Malu Dreyer: Gesetz hat sich bewährt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat sich drei Jahre nach seinem Inkrafttreten weitgehend bewährt, wie Frauenministerin Malu Dreyer, die rheinland-pfälzische Beauftragte für Migration und Integration, Maria Weber, und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Ottmar Miles-Paul, heute in Mainz unterstrichen. Viele der Bedenken gegen das Gesetz seien nicht eingetreten, und das Bewusstsein für die Gleichberechtigung benachteiligter Gruppen habe sich in Deutschland in den vergangenen drei Jahren mit dem Gesetz erheblich weiterentwickelt.

„Das Bewusstsein in der Bevölkerung für eine Gesellschaft, die Diskriminierungen nicht duldet, hat sich nicht nur verbessert, 68 Prozent sehen die Gleichbehandlung in der Wirtschaft einer Studie zufolge sogar als einen Wettbewerbsvorteil an“, erklärte die Ministerin. Auch die befürchtete Klagewelle sei ausgeblieben.


Für Maria Weber hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eindeutig eine Stärkung der Rechte auf Gleichbehandlung für Migrantinnen und Migranten mit sich gebracht. „Die Tatsache, dass viele Betriebe mittlerweile Schulungen durchführen, wie Diskriminierungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermieden werden können, spricht für das Gesetz“, erklärte Maria Weber. „Das AGG gilt auch für den öffentlichen Dienst. Die Beschäftigten – allen voran die Führungskräfte und die Personalverantwortlichen - wurden darin geschult“, sagte Ministerin Malu Dreyer.


Darüber hinaus stelle das AGG mit seinem Verbot der Benachteiligung aus Gründen der sexuellen Identität eine zentrale Rechtsgrundlage zur Gleichstellung von lesbischen und schwulen Menschen dar. Auch deshalb habe die rheinland-pfälzische Landesregierung den Entwurf eines „Landesgesetzes zur Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in Rechtsvorschriften des Landes“ eingebracht, mit dem Lebenspartnerschaften im gesamten Landesrecht mit der Ehe gleichgestellt werden und der kürzlich beschlossen worden sei.


Für Ottmar Miles-Paul war es ein wichtiger Durchbruch, dass auch behinderte Menschen in das AGG aufgenommen wurden. „Damit wurde die Rechtssituation von Menschen mit Behinderungen im Kampf gegen Diskriminierungen erheblich verbessert und einer Reihe von Diskriminierungen im Alltag entgegengetreten“, so Ottmar Miles-Paul.


Dass das vor drei Jahren in Kraft getretene Gesetz längst nicht alle Probleme im Hinblick auf Diskriminierungen benachteiligter Gruppen löst, macht nach Ansicht der Ministerin und der rheinland-pfälzischen Beauftragten die Diskussion um eine weitere Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union deutlich. „Es gibt immer noch eine Reihe von Lücken im Antidiskriminierungsrecht. Gerade im zivilrechtlichen Bereich haben die Betroffenen zum Teil immer noch keine Chance, gegen Benachteiligungen vorzugehen. Diese Lücke soll durch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Antidiskriminierungsrichtlinie geschlossen werden“, erklärten Dreyer, Weber und Miles-Paul. Viele behinderte Menschen stießen beispielsweise nach wie vor auf erhebliche Barrieren bei Geschäften und Gaststätten, die leicht beseitigt werden könnten, aber gegen die es bisher keine Handhabe gibt.
 

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