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Malu Dreyer: Gelungener Koalitionskompromiss zu den Mindestlöhnen

Arbeits- und Sozialministerin Malu Dreyer begrüßte, dass der Deutsche Bundestag heute beschlossen hat, Mindestlöhne in sechs Branchen einzuführen. Es sei erfreulich, dass der Bundestag dem Vorschlag des Bundesarbeitsministers Olaf Scholz zum Mindestlohn folgte. „Wir kämpfen als rheinland-pfälzische Landesregierung seit Jahren für eine gesetzliche Lohnuntergrenze, damit gute Arbeit auch entsprechend entlohnt wird. Dabei ist das Thema Mindestlohn nicht nur eine Frage der gerechten Entlohnung, sondern auch der Verhinderung von Altersarmut“, so die Ministerin.

Nach dem in der vergangenen Woche gefundenen und nunmehr vom Bundestag bestätigten Kompromiss werden von acht angemeldeten Branchen sechs ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Das sind die Entsorgungsbranche, die Pflegebranche, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Bergbauspezialarbeiten, die Fort- und Weiterbildung und die industriellen Großwäschereien. Das schafft Sicherheit für rund 1,1 Millionen Menschen. Zusätzlich soll bei der Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschrieben werden. Davon profitieren weitere 700.000 Beschäftigte. Außerdem wird das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen aktualisiert. Dies ermöglicht einen Mindestlohn in Bereichen, in denen kaum Tarifverträge vorhanden sind.

„Ich freue mich besonders darüber, dass ein Durchbruch auch bei der Pflege gelungen ist. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit großem Engagement Dienst für Menschen leisten, müssen anständig bezahlt werden. Sie sind in besonderem Maße angewiesen auf gute Arbeitsbedingungen,“ hob Ministerin Dreyer hervor. Das stärke zugleich auch die Qualität der Pflege und verhindere Wettbewerbsverzerrungen unter Anbietern von Pflegeleistungen. Aktuell arbeiten in Rheinland-Pfalz etwa 50.000 Menschen im Pflegedienstleistungsbereich. Ein großer Teil davon bei kirchlichen Trägern, die Besonderheiten in der Lohnfindung haben. Hier werden unter Beteiligung der paritätisch besetzten Arbeitsrechtskommissionen die Arbeitsbedingungen festgelegt. In dem gefundenen Lohnkompromiss wird darauf Rücksicht genommen.

Da in den beschlossenen Gesetzen wesentliche Forderungen der Länder beachtet seien, rechne die Ministerin mit einer Annahme der Gesetze durch den Bundesrat, der sich am 13. Februar 2009 abschließend mit der Angelegenheit befasst.

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