„Frau Klöckner kritisiert die Einstufung von Menschen mit Demenzerkrankungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Der MDK prüft auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Da gilt aber noch der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff“, sagte die Ministerin. Die noch geltenden Gesetze sähen Pflegebedürftigkeit dann als gegeben an, wenn Menschen körperlich eingeschränkt sind und deshalb Pflege benötigen. Demenzerkrankte Menschen seien aber oftmals körperlich nicht oder nur gering eingeschränkt, sie seien aber häufig nicht mehr in der Lage, ihren Alltag zu meistern. Sie erkennen nicht die Notwendigkeit der Körperpflege und wehren sich dagegen. Deshalb sei Klöckners Beobachtung richtig, dass es schwierig sei, einen an Demenz erkrankten Menschen zu baden und dass dies viel Zeit koste. Doch der MDK könne nur nach dem geltenden Recht handeln. Anspruch auf eine Pflegestufe hätten nach geltendem Recht Menschen, die eine somatische Pflege bedürfen, nicht aber Menschen, deren Alltagskompetenzen eingeschränkt sind.
„Es wäre zu begrüßen, wenn Frau Klöckner ihre praktischen Einblicke dazu nutzen würde, um mit der Landesregierung bei der Bundesregierung auf die schnellstmögliche Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu drängen“, so Malu Dreyer.