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Malu Dreyer fordert die sofortige Freigabe der gesperrten 900 Millionen Euro für Langzeitarbeitslose

„Es ist ein Unding, dass gerade in einer schwierigen Arbeitsmarktsituation der Haushaltsausschuss des Bundestages eine Haushaltssperre von 900 Millionen Euro für die berufliche Eingliederung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen beschlossen hat“, so Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Nach vorsichtigen Schätzungen bedeute die Mittelsperre für Rheinland-Pfalz eine Kürzung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen von rund 20 Millionen Euro. „Ich fordere die Regierungskoalition von CDU und FDP im Bund auf, die Haushaltsmittel unverzüglich freizugeben“, so Malu Dreyer.

Wie muss es auf arbeitslose Menschen wirken, wenn sie von Mitgliedern der Bundesregierung als arbeitsunwillig dargestellt werden und gleichzeitig die Gelder gekürzt werden, die sie wieder in Arbeit bringen sollen. Das ist eine Bankrotterklärung jeder ernsthaften Politik gegen Arbeitslosigkeit und für mehr Beschäftigung.

Von der Kürzung betroffen seien bundesweit 600 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung und 300 Millionen Euro für Verwaltungskosten der SGB-II Träger. Nach Einschätzungen von Experten, so die Ministerin, bedeute diese Mittelsperre, dass bundesweit rund 100 Jobcenter voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte handlungsunfähig würden. Gerade vor dem Hintergrund der Reform der Jobcenter sei eine Sperre von Haushaltsmitteln der falsche Weg.

Die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen haben die Verpflichtung, alles dafür zu tun, dass Langzeitarbeitslose so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.  „Doch nun stehen die  ARGEn und Optionskommunen vor einer ganz schwierigen Situation“, so Dreyer. Auf der einen Seite würden sie von allen Seiten aufgefordert, ihre Aufgaben zu erfüllen, Langzeitarbeitslose besonders zu beraten, zu betreuen und ihnen neue Arbeitsmarktchancen zu eröffnen, auf der anderen Seite würden ihnen die dazu erforderlichen Mittel gekürzt. Das sei ein nicht hinzunehmender Widerspruch, so die Ministerin.

Um die dazu notwendigen Qualifizierungen, Lohnkostenzuschüsse oder sonstige Arbeitsmarktmaßnahmen durchführen zu können, hat der Bund im Haushalt für das Jahr 2010 rund 6,2 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) vorgesehen, von denen nun 900 Millionen Euro gesperrt sind. Ohne diese Eingliederungsleistungen finden nach den Erfahrungen der ARGEn nur ganz wenige Langzeitarbeitslose einen neuen Job. Vielen Menschen bliebe der Weg aus der Arbeitslosigkeit versperrt, so Arbeitsministerin Dreyer.

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