In dem Gesetzentwurf des Bundes fehlen nach Ansicht der Ministerin wichtige Elemente beispielsweise im Bereich der ärztlichen Ausbildung. Hier habe der Bund Maßnahmen, die er mit den Ländern besprochen hatte, nicht in den Entwurf aufgenommen, um die Zustimmungspflicht des Bundesrates zu umgehen, kritisierte die Ministerin. Dabei sei es ein wichtiges Anliegen aller Länder gewesen, dass bei der Auswahl der Studierenden neben der Abiturnote verstärkt weitere Auswahlkriterien herangezogen werden und die Allgemeinmedizin im Medizinstudium ein stärkeres Gewicht bekommt.
Demgegenüber werde ein gänzlich neuer und weitgehend ungesteuerter spezialärztlicher Leistungssektor geschaffen. „Die Länder - und zwar alle Länder - befürchten, dass diese Regelung zu Lasten der wohnortnahen Grundversorgung und vor allem der hausärztlichen Versorgung gehen wird. Dabei muss es uns doch darum gehen, gerade diese Basisversorgung - die Tätigkeit der Landärztin oder des Landarztes - attraktiver zu gestalten“, so die Ministerin. Mit dem vorgesehenen Anzeigeverfahren, könne eine Prüfung und dauerhafte Gewährleistung der Qualitätsanforderungen nicht sichergestellt werden. Insgesamt seien die Regelungen vollkommen unausgegoren.
Der Gesetzentwurf berge außerdem ein hohes Kostenrisiko, gleichzeitig gebe es erhebliche Zweifel, dass er die medizinische Versorgung nachhaltig verbessere. „Leider bleiben die Aussagen zu den Kostenwirkungen im Gesetzentwurf weiterhin vage und vor allem viel zu optimistisch“, so die Ministerin. Das habe schließlich auch der Bundesfinanzminister moniert, der mit deutlich höheren Kostensteigerungen für die Krankenkassen als das Bundesgesundheitsministerium rechnet. „Das Kostenrisiko aber tragen allein die Versicherten. Das heißt konkret, die Menschen zahlen drauf und haben keinen zusätzlichen Nutzen“, so die Ministerin.
Wie in der Pflegeversicherung tritt die Ministerin auch in der Krankenversicherung für eine Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung ein. Das wirke sich nicht nur positiv auf die gesamte Finanzlage der Krankenversicherung aus, sondern stehe auch direkt im Zusammenhang mit dem Ärztemangel. „Wer will es Ärztinnen und Ärzten verdenken, wenn sie sich verstärkt in städtischen Regionen und Ballungsräumen niederlassen, wo es mehr Privatpatienten als auf dem Land gibt, für die mehr Honorar gezahlt wird“, so die Ministerin. Die Angleichung der Honorare von gesetzlicher und privater Krankenversicherung unter Beibehaltung des derzeitigen Gesamthonorars und begleitet durch eine alle Bürgerinnen und Bürger umfassende Finanzierung müsse daher zwingend auf die Tagesordnung gesetzt werden, um die ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum finanziell ebenso attraktiv zu halten wie in der Stadt.