Bei der gestrigen Anhörung im Familienausschuss des Bundestages war das geplante Bundeskinderschutzgesetz der Bundesfamilienministerin auf breite Kritik und Ablehnung gestoßen. Vor allem die Einführung eines verpflichtenden Hausbesuchs lehnt auch Malu Dreyer ab. „Wann ein Hausbesuch stattfinden soll, muss der Entscheidung des jeweiligen Jugendamtes im Einzelfall überlassen bleiben. Diese Verantwortung und Pflicht kann kein Gesetz den Jugendämtern abnehmen“, so die Ministerin. Die Expertinnen und Experten aus den Kommunen und den Fachverbänden warnten sogar davor, dass ein verpflichtender Hausbesuch in einigen Fälle mehr schaden als nützen würde.
Heftige Kritik gab es auch an den Meldesystemen, die mit dem Bundeskinderschutzgesetz für alle Berufsgruppen, die mit der Ausbildung, Erziehung und Betreuung von Kindern betraut sind, eingeführt werden sollen.
Hier befürchtet die Ministerin mit den Expertinnen und Experten, dass das viele Menschen überfordern könne, weil sie nicht für solche Meldungen qualifiziert seien. Überdies fehlten in dem Entwurf auch Ansätze zur frühzeitigen Unterstützung und Förderung von Familien. Die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe, die auch von den Expertinnen und Experten in der Anhörung einhellig als notwendig erachtet wurde, verkümmere in dem Entwurf zu einer reinen Datenschutzfrage. „Für eine gelingende Zusammenarbeit zum Wohle der Familien ist das eindeutig zu wenig“, sagte Malu Dreyer.