Vor allem bemängelte die Ministerin, dass die Bundesregierung die mit den Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Förderung des ärztlichen Nachwuchses - zum Beispiel geänderte Auswahlkriterien für das Medizinstudium - bislang ausgeklammert hat, nur um die Zustimmungspflicht zum Gesetzesvorhaben im Bundesrat zu umgehen. Stattdessen enthalte der Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungen, die nicht mit den Ländern vereinbart wurden und die auch überhaupt nicht geeignet seien, einen Beitrag zur Sicherung der Versorgung zu leisten oder sich sogar nachteilig auswirken können. Als Beispiel nannte die Ministerin die vorgesehenen Regelungen zur spezialärztlichen Versorgung, die zudem die Länderkompetenzen stark berühren. „Hier besteht erheblicher Diskussions- und Korrekturbedarf“, so Malu Dreyer.
Nach Einschätzung der Ministerin birgt der Gesetzentwurf infolge dieser und weiterer Regelungen erhebliche Kostenrisiken, die aufgrund der bisherigen Entscheidungen der Regierungskoalition allein die Versicherten über Zusatzbeiträge zu tragen hätten. Weil auch das Bundesfinanzministerium von Kostensteigerungen infolge des Versorgungsstrukturgesetzes ausgehe, wolle die Bundesregierung nun sogar den angeblich so verlässlichen Bundeszuschuss für den Sozialausgleich kürzen, statt den Kostenanstieg zu begrenzen. Die Leidtragenden wären erneut die Versicherten. „Der von der Bundesregierung eingeführte steuerfinanzierte Sozialausgleich für die Zusatzbeiträge, der schon in der bisherigen Konstruktion völlig unzureichend ist, wird endgültig zur Farce, wenn die Versicherten für den Ausgleich aufkommen müssen“, sagte die Ministerin.
Kritisch sei weiterhin, dass ein Wettbewerb der Krankenkassen um den Leistungskatalog eröffnet werde, der letztlich zu Lasten derjenigen ginge, die sich die damit verbundenen Zusatzbeiträge nicht leisten könnten. Dies bedeute eine weitere schrittweise Abkehr vom Solidarsystem. Eher ideologisch geprägt seien auch die geplanten Einschränkungen bei der Gründung und dem Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren. Auch wenn einige Maßnahmen des Versorgungsstrukturgesetzes in die richtige Richtung gingen, müsse doch der Gesetzentwurf insgesamt noch einmal auf den Prüfstand.
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Versorgungsstrukturgesetz