Das sich verändernde Gesundheitswesen erfordere weitergehende Rechte für Patientinnen, Patienten und Versicherte, so die Ministerin. So müsse insbesondere die patientenorientierte Information am Anfang einer medizinischen Behandlung verbessert werden, damit Patientinnen und Patienten wissen, welche Behandlung sie erwartet. Auf der Strecke bleibe die Transparenz insbesondere über erfolgte medizinische Informationen, wie sie durch einen für Patienten bestimmten Patientenbrief am Ende der Behandlung erreicht werden könnte. Eine Mogelpackung sei auch die jetzt als Neuigkeit bezeichnete Festlegung der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern. Malu Dreyer: „Dies ist nicht neu, sondern seit Jahrzehnten geltende Rechtsprechung in Deutschland.“ Die Ministerin fordert insbesondere eine Beweiserleichterung bei festgestellten Behandlungsfehlern und die schrittweise Einführung eines Härtefonds zur finanziellen Entschädigung von Patientinnen und Patienten bei Behandlungsfehlern, wie sie in einem Konzept der SPD-Länder unter der Federführung von Hamburg im November 2011 vorgestellt worden ist. Auch der Vorschlag der Krankenkassen, weitgehend überflüssige zusätzliche ärztliche Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen – IGEL) einzudämmen, sei nicht aufgegriffen worden.
„Die sehr kritische Resonanz auf den Referentenentwurf in der Fachwelt macht deutlich, dass der Gesetzentwurf nachgebessert werden muss, um die kollektiven und individuellen Patientenrechte auf Bundes- und Landesebene zu stärken. Hier ist das Eckpunktepapier der SPD-Länder für ein umfassendes Patientenrechtegesetz der geeignetere fachliche Ansatz“, so Malu Dreyer.
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