„Wir fangen keineswegs bei null an“, unterstrich die Ministerin. Den demografischen Veränderungen und ihren Wirkungen begegne die Landesregierung seit vielen Jahren mit unterschiedlichen Maßnahmen. Aus ihrem Ressortbereich nannte die Ministerin den 2010 vorgestellten Aktionsplan ‚Gut leben im Alter‘, der die Ansätze und Maßnahmen der Landesregierung für eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik und ein solidarisches Miteinander der Generationen bündele. Bereits 2004 habe die Landesregierung das Handlungsprogramm „Zukunft gestalten – Zukunft sichern. Die Chancen des demografischen Wandels für Rheinland-Pfalz nutzen“ auf den Weg gebracht. Ziel des Handlungsprogramms sei es, Familien zu stärken, in Bildung und Qualifikation zu investieren, das Miteinander der Generationen zu fördern und die Kommunen bei den notwendigen Anpassungen zu unterstützen.
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode habe die Landesregierung ihren Willen unterstrichen, den demografischen Wandel gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern erfolgreich zu gestalten. Die Landesregierung verfolge dabei einen zweigeteilten strategischen Ansatz: zum einen den demografischen Wandel beeinflussen und zum anderen die Auswirkungen des demografischen Wandels aktiv gestalten. Im strategischen Ansatz ‚den demografischen Wandel beeinflussen‘ werde die Landesregierung beispielsweise im Rahmen ihrer Familienpolitik auch in Zukunft darauf hinwirken, dass sich mehr Menschen im Land ihren Wunsch nach Kindern erfüllen.
Das Hauptaugenmerk liege auf der Gestaltung des demografischen Wandels. „Hier wird die Landesregierung die Rahmenbedingungen in allen Politikfeldern so weiterentwickeln, dass die Menschen auch in Zukunft überall in Rheinland-Pfalz gut leben können“, sagte die Ministerin. Aber auch Unternehmen müssten sich auf weniger nachrückende Fachkräfte einstellen. „Deswegen müssen wir bislang ungenutztes Beschäftigungspotenzial noch stärker aktivieren und uns in den Betrieben auf älter werdende Belegschaften einstellen. Das hat vor allem auch Auswirkungen auf Aus- und Weiterbildung, Arbeitsschutz oder betriebliches Gesundheitsmanagement“, so die Ministerin.
Weniger junge Menschen bedeuten auch, dass der Bedarf an Infrastruktur und Dienstleistungen für Jüngere zurückgeht. „Trotzdem müssen auch in den ländlichen Regionen zum Beispiel Schul- und Betreuungsangebote erhalten bleiben, um als Wohnstandort weiter attraktiv für Familien sein zu können. Zeitgleich müssen mehr bedarfsgerechte Dienstleistungen und Angebote für Ältere bereitgestellt werden“, erklärte Malu Dreyer. Der demografische Wandel wirke in alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens und er wirke unterschiedlich in den Regionen. Die Landesregierung unterstütze daher die Kommunen dabei, die für ihre Region jeweils passenden Maßnahmen zu ergreifen, um möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern - auch dort, wo weniger Menschen leben werden.
Um den demografischen Wandel zu gestalten, sei ein enges Zusammenwirken aller Ressorts nötig, denn er berühre alle Lebensbereiche und damit alle Politikfelder, so die Ministerin. Dazu habe die interministerielle Arbeitsgruppe vier Themenblöcke gebildet. Im Themenfeld 1 ‚Miteinander der Generationen, Familie, Kinder, Jugend, Alter, Vielfalt, Integration und Beteiligung‘ gehe es beispielsweise darum, die Solidarität von Alt und Jung zu stärken, gute Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen und älteren Menschen ein gutes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Im Themenfeld 2 ‚Landesentwicklung, Infrastruktur, Technologie, Energie, ländliche Räume, Mobilität, Wohnen, Daseinsvorsorge, Gesundheit und Pflege‘ arbeite die Landesregierung daran, dass die Menschen in allen Regionen des Landes auch angesichts des demografischen Wandels eine bezahlbare und leistungsfähige Infrastruktur zur Verfügung haben. Das Themenfeld 3 umfasse ‚Bildung, Ausbildung, Weiterbildung, Arbeit, Wirtschaft, Fachkräftesicherung, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf‘. Das Themenfeld 4 widme sich den Themen ‚Staat Verwaltung, Finanzen, soziale Sicherung, Innere Sicherheit und Verbraucherschutz‘.
„Die Landesregierung kann den demografischen Wandel nicht allein gestalten. Sie ist auf die Zusammenarbeit mit Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und anderen Akteurinnen und Akteuren angewiesen“, so die Ministerin. Dazu sei eine enge Zusammenarbeit vor allem mit den Kommunen erforderlich. Viele Kommunen im Land seien bereits gut gerüstet für den demografischen Wandel oder beschäftigten sich intensiv mit den absehbaren Auswirkungen. Dort, wo Unterstützungsbedarf bestehe, werde die Landesregierung die Kommunen nicht alleine lassen, so die Ministerin. Dazu habe das Land bereits Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel die Servicestellen „Gut leben im Alter“ und „Kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung“ bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz, den „Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz“ oder die „Initiative ländlicher Raum“.
Den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag entsprechend sollen künftig zudem alle Landesgesetze und -verordnungen darauf überprüft werden, ob und wie sie die Bevölkerungs- und Altersentwicklung berücksichtigen und ob sie auf den demografischen Wandel in angemessener Art und Weise reagieren. Dieser Demografiecheck soll im Gesetzesvorblatt verankert werden. Die dazu von der interministeriellen Arbeitsgruppe entwickelten „Prüfkriterien zur Berücksichtigung der Bevölkerungs- und Altersentwicklung in der Rechtsetzung“ sollen eine Hilfestellung bieten, um zu überprüfen, ob Gesetz- und Verordnungsentwürfe die Bevölkerungs- und Altersentwicklung in der Rechtsetzung berücksichtigen, um die Auswirkungen der Rechtsetzung auf die demografische Entwicklung und deren Folgen zu erkennen und um dem Gedanken Rechnung zu tragen, dass die rheinland-pfälzische Landesregie¬rung den demografischen Wandel positiv gestalten möchte. Der Demografiecheck soll zunächst auf Landesgesetze und Landesverordnungen beschränkt werden. Nach einer Erprobungsphase – etwa in der Mitte der Legislaturperiode – werde dann überprüft, ob und wie auch andere Vorhaben wie größere investive Maßnahmen, Zuwendungsverfahren, Fachplanungen oder Richtlinien einem Demografiecheck unterzogen werden können, so die Ministerin.