Der Verdienst aus dem Mini-Job, mit dem vor allem viele Frauen oftmals unter schwierigen Arbeitsbedingungen das Familieneinkommen erhöhen, soll bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mehr gezählt werden. Bei Menschen, die mit einer gering bezahlten Arbeit ihre Kinder ernähren und deshalb Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben, soll das Elterngeld auf den Kinderzuschlag angerechnet werden. „Im Ergebnis bedeutet das, dass der Kinderzuschlag entfällt“, so die Ministerin.
„Ich bin fassungslos über diese Sparpläne, die Menschen in wirtschaftlich schwieriger Lage noch weiter in die Not treiben. Wer so handelt, vergrößert die Spaltung der Gesellschaft und lässt Kinder verloren gehen. So werden heute die sozialen Krisen von morgen vorbereitet“, so Malu Dreyer.