„Erwerbsarbeit ist für Menschen mit Behinderung eine entscheidende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung“, unterstrich die Ministerin. Aus diesem Grund habe Rheinland-Pfalz das Budget für Arbeit 2006 modellhaft entwickelt, um möglichst vielen Menschen mit Behinderungen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern, so Dreyer. „Menschen mit Behinderungen fällt es besonders schwer, eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Sie sind dabei in der Regel auf Unterstützung angewiesen. Das Budget für Arbeit ist dabei ein Baustein, um Menschen mit Behinderungen zu einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verhelfen“, unterstrich die Ministerin. Es habe sich nach Angaben Dreyers in der Praxis bewährt. „Die Geldleistung wird als Budget für Arbeit statt an die Werkstatt direkt an den Arbeitgeber als Ausgleich für eine sogenannte Minderleistung des Menschen mit Behinderung gezahlt“, so die Ministerin und hob die wesentlichen Pluspunkte des Budgets hervor: „Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, werden tariflich entlohnt und sind – außer in der Arbeitslosenversicherung – sozial versichert. Sie haben den gleichen Arbeitnehmerstatus wie ihre nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen.“
„In Rheinland-Pfalz bekommen aktuell 107 Personen das Budget für Arbeit. Mit der finanziellen Unterstützung, die dem Arbeitgeber als Minderleistungsausgleich gewährt wird, konnte in vielen Fällen auch der Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. „Ich freue mich, dass das Land nicht zuletzt durch die Einführung des Budgets für Arbeit bei den Übergängen aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt“, so Malu Dreyer. Daher wird das Budget für Arbeit in dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen und von der Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik (ISB) erstellten Forschungsbericht als Beispiel guter Praxis genannt. Finanzielle Förderung erhöht die Bereitschaft der Betriebe, Menschen mit Behinderungen einzustellen und ihnen damit eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
„Für Menschen mit Behinderungen hat Arbeit den gleichen Stellenwert in Bezug auf soziale Kompetenz und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie für Menschen ohne Behinderung“, so Dreyer. Rheinland-Pfalz sei in diesem Prozess vorbildlich und dürfe auf die Leistungen, die das Leben von Menschen mit Behinderungen in der Mitte der Gesellschaft unterstützen, stolz sein. Deshalb sei es das Ziel, das Budget für Arbeit fortzuführen und weiterzuentwickeln. Geplant sei im nächsten Jahr eine Evaluation des Modellprojektes. Denkbar sei dabei auch eine länderübergreifende wissenschaftliche Begleitung, um die Erfahrungen in den einzelnen Projekten zu vergleichen und auszuwerten, so die Ministerin.