Nr. 110-3/03
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat heute in Chemnitz einen unter Federführung der Länder Rheinland-Pfalz und Sachsen erarbeiteten Antrag aller Länder zur Förderung der Organspende beschlossen. Ein weiterer Beschluss, der auf Initiative von Rheinland-Pfalz und Hessen zurückgeht und ebenfalls von allen Ländern getragen wird, betrifft die Stärkung der Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies teilte Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Chemnitz mit.
Die Ministerinnen und Minister sprachen ihre Besorgnis darüber aus, dass die Organspendezahlen in Deutschland mit durchschnittlich 12,5 pro eine Million Einwohner noch immer deutlich niedriger liegen als in anderen europäischen Ländern. Auch innerhalb Deutschlands gebe es deutliche Unterschiede. Um die Organspende in allen Ländern auf ein vergleichbar hohes Niveau anzuheben, sei es erforderlich, dass Transplantationszentren, aber auch andere Krankenhäuser und die Koordinierungsstelle ihre Zusammenarbeit weiter optimieren sowie Bund, Kostenträger und Länder zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Organspende beitragen. Die GMK drängt außerdem darauf, dass die Informationsarbeit zur Förderung der Organspende auf allen Ebenen weiter intensiviert wird.
In einem weiteren Antrag fordert die GMK, dass der Prävention und Gesundheitsförderung ein zumindest gleichrangiger Stellenwert neben der heilenden Medizin (Kuration) und der Rehabilitation gegeben wird. Die Ministerinnen und Minister betonen die Notwendigkeit einer umfassenden gesetzlichen Regelung der Prävention und bitten die Bundesregierung, den angekündigten Entwurf eines Präventionsgesetzes kurzfristig einzubringen. Dabei sei es nötig, Prävention als Bestandteil einer ganzheitlichen Gesundheitspolitik zu begreifen und vor allem folgende Leitlinien zu berücksichtigen:
Entwicklung eines zeitgemäßen Verständnisses von Prävention und Gesundheitsförderung, das auch die Stärkung von Gesundheitsressourcen umfasst,
Beschreibung prioritärer Präventionsziele und Bündelung von Ressourcen,
Stärkung des Bewusstseins sowie der Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Menschen,
Stärkung des Stellenwertes der Selbsthilfe im Gesundheitswesen,
Eröffnung von Möglichkeiten zu regional- und zielgruppenspezifischen Maßnahmen auch unter Berücksichtigung sozial bedingter Ungleichheiten, insbesondere durch Einbeziehung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und in Kooperation mit Akteuren aus dem Bereich der Wirtschaft, dem Kultur-, Bildungs- und Freizeitbereich,
Förderung von Präventionsforschung und Intensivierung von Prävention und Gesundheitsförderung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsfachberufe.
Die Länder bitten die Bundesregierung, diese Leitlinien zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass eine kommunale und regionale Steuerung von Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung erfolgen könne. Die GMK halte es insbesondere für notwendig, dass das finanzielle Engagement der gesetzlichen Krankenversicherung für die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung verstärkt wird. Die Länder bieten dem Bund ihre Unterstützung bei der Konzeption des Präventionsgesetzes und dessen Umsetzung an und bekennen sich ausdrücklich zu ihren föderalen Aufgaben im Zusammenhang mit Prävention und Gesundheitsförderung, so Malu Dreyer.