„Kurzarbeit kann Entlassungen durch eine vorübergehende Verkürzung der im Betrieb üblichen Arbeitszeit verhindern. Gleichzeitig bleiben den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern - bei finanzieller Entlastung - die eingearbeiteten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und stehen ihnen bei wirtschaftlich besserer Lage wieder voll zur Verfügung“, so die Ministerin.
Neben der Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld begrüßte Malu Dreyer auch die vorgesehene Gesetzesänderung, die eine vollständige Entlastung der Betriebe von den Sozialversicherungsbeiträgen ab dem siebten Monat vorsieht. „Um das Instrument Kurzarbeit für die Unternehmen praktikabel zu gestalten, ist die Entlastung ebenso wie die geplante Vereinfachung des Verfahrens konsequent,“ so die Ministerin. Eine Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen soll keine neuerliche Beantragung notwendig machen, solange der Bewilligungszeitraum gilt.
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