| Kurzarbeit

Malu Dreyer begrüßt Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

„Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von 18 auf 24 Monate ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur Stabilisierung der Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen“. Das unterstrich Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Das Kabinett hatte auf Vorschlag von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz die Verlängerung und eine Vereinfachung des Verfahrens bei der Kurzarbeit beschlossen. „Die beschlossenen Verbesserungen können dazu beitragen, dass die Betriebe über die Krise hinweg an ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern festhalten“, so Dreyer.

„Kurzarbeit kann Entlassungen durch eine vorübergehende Verkürzung der im Betrieb üblichen Arbeitszeit verhindern. Gleichzeitig bleiben den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern - bei finanzieller Entlastung - die eingearbeiteten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und stehen ihnen bei wirtschaftlich besserer Lage wieder voll zur Verfügung“, so die Ministerin.

Neben der Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld begrüßte Malu Dreyer auch die vorgesehene Gesetzesänderung, die eine vollständige Entlastung der Betriebe von den Sozialversicherungsbeiträgen ab dem siebten Monat vorsieht. „Um das Instrument Kurzarbeit für die Unternehmen praktikabel zu gestalten, ist die Entlastung ebenso wie die geplante Vereinfachung des Verfahrens konsequent,“ so die Ministerin. Eine Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen soll keine neuerliche Beantragung notwendig machen, solange der Bewilligungszeitraum gilt.

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