Der Deutsche Bundestag hatte am 18. Oktober 2012 in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen das 8. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen, das neben einer Reihe weiterer Bestimmungen auch eine Unterwerfung der Krankenkassen unter das Wettbewerbsrecht vorsieht. Eine solche Unterwerfung würde die Krankenkassen gewerblichen Unternehmen gleichstellen und hätte gravierende Auswirkungen auf die Zusammenarbeits- und Kooperationsmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander und damit auf die Patientenversorgung. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte daher seit Monaten vor einem solchen Schritt gewarnt und auch entsprechende Anträge in den Bundesrat eingebracht. So hatte am 11. Mai 2012 der Bundesrat eine Stellungnahme verabschiedet, in der die Länder eine Übertragung des Kartellrechts abgelehnt und eine ersatzlose Streichung dieses Vorhabens gefordert hatten.
„Sämtliche Regelungen der Wettbewerbsrechtsnovelle, die auf eine Gleichsetzung der am Gemeinwohl orientierten Krankenkassen mit privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Unternehmen gerichtet sind, ziehen eine Unterordnung der Patienteninteressen unter die des Wettbewerbs nach sich“, so die Ministerin. „Solche Regelungen sind nach meiner festen Überzeugung weder notwendig noch sinnvoll, bergen sie doch die konkrete Gefahr, die gesundheitliche Versorgung zu beeinträchtigen und zu erschweren.“