Der Beirat unterstützt die Ausdehnung auf fünf Pflegestufen, die sich nicht mehr nach dem Zeitaufwand für die Pflege bemessen sollen, sondern den Grad der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen bemisst. „Wie in der Politik für Menschen mit Behinderungen kehren wir damit auch in der Pflege von einer an Defiziten orientierten Sicht des Menschen ab und stellen seine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in den Mittelpunkt“, betonte die Ministerin. Auch bewertete der Beirat, den Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt einsetzte, das vorgesehene neue Begutachtungsverfahren für fundiert und praxisnah.
„Im Rahmen der Initiative ‚Menschen pflegen’ macht sich die rheinland-pfälzische Landesregierung seit langem für eine auf den einzelnen Menschen abgestimmte Pflege stark“, so Dreyer. Die täglich Pflegepraxis zeige, dass der heutige Pflegebedürftigkeitsbegriff zu eng gefasst sei. „Nicht die Pflege im Minutentakt darf im Mittelpunkt stehen, sondern die personenbezogene Ansprache und Pflege, die sich am ganzen Menschen orientiert“, so die Ministerin. Vor allem für Demenzkranke, aber auch für die Betreuung pflegebedürftiger Kinder sei es immens wichtig, die Pflegebedürftigkeit eines Menschen am Grad der Beschränkung der Selbstständigkeit zu messen, so Dreyer.
In der Umsetzung der Empfehlung komme es nun darauf an, das Leistungsrecht entsprechend anzupassen und Schnittstellen zu anderen Sozialsystemen, vor allem der Eingliederungshilfe, zu klären. „Eine auch von Rheinland-Pfalz initiierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat bereits ihre Arbeit aufgenommen, damit unmittelbar nach den Bundestagswahlen das neue Verfahren umgesetzt werden kann“, unterstrich die Ministerin.