Eine Anhebung der Altersgrenzen ist aus Sicht der Ministerin nur möglich, wenn sie von der großen Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch angenommen werden könne. Trotz der positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt dürfe man die Wirklichkeit nicht beschönigen. Die Rente mit 67 sollte deshalb so lange ausgesetzt werden, bis mindestens 50 Prozent der rentennahen Jahrgänge sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien. „Dazu brauchen wir eine intensive und aktive Arbeitsmarktpolitik und einen ernsthaften Einstieg in eine alters- und alternsgerechte Arbeitswelt“, sagte die Ministerin.
Besonders heikel seien steigende Altersgrenzen für Menschen, die besonderen beruflichen Belastungen ausgesetzt oder gesundheitlich beeinträchtigt seien. Auch deshalb sei die Entwicklung moderner Formen der Altersteilzeit notwendig, um bei steigenden Altersgrenzen den Übergang vom Beruf in die Rente angemessen zu gestalten. Die Altersteilzeit müsse mit der Inanspruchnahme von Teilrenten der Rentenversicherung so verzahnt werden, dass Einbußen in der letzten Phase des Erwerbslebens und bei der späteren Altersvollrente verhindert oder zumindest deutlich begrenzt werden könnten. Die Möglichkeit, solche Teilrenten der Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, müsse dabei von den heute geplanten Altersgrenzen abgekoppelt und in eine neue Altersrente wegen Teilrentenbezug überführt werden. Überdies müssten die rentenrechtlich zulässigen Hinzuverdienstmöglichkeiten angepasst werden.
Notwendig seien überdies weitere gezielte Schritte, um zu verhindern, dass Altersarmut in Zukunft wieder größere Teile der Rentnerinnen und Rentner bedroht. Den besten Schutz böten starke Versicherungs- und Erwerbsbiographien, besonders bei den Frauen, die häufig aufgrund von längeren Phasen der Teilzeitarbeit nur niedrige Renten bekommen, so die Ministerin. Auch Langzeitarbeitslosigkeit, Niedriglöhne und prekäre Arbeitsverhältnisse stellten ein Risiko für die Alterssicherung dar. Deshalb sei es nicht nur notwendig, die Absicherung von Langzeitarbeitslosigkeit in der Rentenversicherung gegebenenfalls auch rückwirkend zu verbessern. Die Ministerin setzt sich vielmehr auch für die zeitlich befristete Wiedereinführung der so genannten Rente nach Mindesteinkommen ein, die schwache Erwerbsbiographien rentenrechtlich zumindest solange stützen sollte, bis ein gesetzlich definierter Mindestlohn eingeführt ist. Darüber hinaus müsse überprüft werden, ob die Absicherung von Familienarbeit und der Pflege von Angehörigen angemessen sei.