Malu Dreyer: Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen finden

Menschen pflegen

Nr. 067-4/06

Freiheitsentziehende Maßnahmen wie beispielsweise die Fixierung von demenzkranken Menschen zum Schutz vor Verletzungen oder Unfällen sind ein brisantes Thema in der Pflege. Heute fand in Neuwied die zweite von vier Veranstaltungen statt, die das Sozialministerium und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung im Rahmen der Initiative ?Menschen pflegen? von Ministerin Malu Dreyer durchführen. Sie richten sich insbesondere an Pflegedienstleitungen und Pflegekräfte von stationären Altenpflegeeinrichtungen, an Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Betreuungsgerichte sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, der Heimaufsicht, der Gesundheitsämter und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Im Rahmen der Tagungen geht es um eine intensive Auseinandersetzung über das Thema mit dem Ziel, zu sensibilisieren und möglichst Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen zu entwickeln.

Solche Maßnahmen sind immer wieder zu hinterfragen, auch wenn sie oftmals in guter Absicht vorgenommen werden, um zum Beispiel die Sicherheit älterer Menschen bei einer Sturzanfälligkeit zu erhöhen. Freiheitseinschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel Ruhigstellen mit Medikamenten, Bettgitter, Absperren von Zimmern und Türen, Alarmsysteme oder Fixierungsmaßnahmen, wie Stuhl-, Bauch-, Hand- und Fußgurte, werfen nicht zuletzt eine Bandbreite an rechtlichen Problemen auf. Für Sozialministerin Malu Dreyer dürfen solche Maßnahmen im Interesse der Menschen, die auf Hilfe und Pflege in Würde und Geborgenheit angewiesen sind, allenfalls als letzte Möglichkeit und nach Ausschöpfung sämtlicher Handlungsalternativen angewendet werden. Es geht ihr bei den Fachtagungen deshalb darum, alle handelnden Akteure zu sensibilisieren, ihnen Gelegenheit zu geben, Erfahrungen auszutauschen und neue Lösungswege und Ideen zur Problembewältigung zu entwickeln. Dabei muss nach Auffassung der Ministerin den Bedürfnissen der Pflegenden nach Rechtssicherheit ebenso Rechnung getragen werden wie dem der pflegebedürftigen Menschen nach Kommunikation und zwischenmenschlichen Kontakten. Nach ihrer Ansicht kann es durch geeignete Konzepte gelingen, freiheitseinschränkende Maßnahmen zu vermeiden und trotzdem den Schutz der betroffenen Menschen zu gewährleisten. Insbesondere durch den fachlich qualifizierten und an der Biographie der Menschen orientierten Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern, durch eine entsprechende Raumgestaltung oder durch gezielte tagesstrukturierende Maßnahmen können sich freiheitsbeschränkende Maßnahmen erübrigen.

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