| Menschen mit Behinderungen

Langner/Rösch: Werkstatträte leisten wichtige Arbeit

Sozialstaatssekretär David Langner und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, begrüßten rund 100 Werkstatträte aus ganz Rheinland-Pfalz, die an dem Treffen der Werkstatträte aus den Werkstätten für behinderte Menschen in Hahn teilnahmen. Die Werkstatträte vertreten rund 14.000 Menschen mit Behinderung, die in 36 Haupt- und rund 55 Zweigwerkstätten beschäftigt sind.

„Unser Ziel ist es, die Werkstatträte bei ihrer wertvollen Arbeit zu unterstützen, über aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik und insbesondere rund um die Werkstätten zu informieren. Deshalb standen neben der neuen Werkstätten-Mitwirkungsverordnung auch das neue Bundesteilhabegesetz und die Fortschreibung des Landesaktionsplans für Menschen mit Behinderungen auf der Tagesordnung“, so Langner und Rösch.

Das Treffen fand in diesem Jahr in der Landespolizeischule auf dem Hahn statt. „Das war eine gute Gelegenheit, dass sich angehende Polizistinnen und Polizisten und Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten gegenseitig kennenlernen“, erklärte Matthias Rösch, der als Landesbeauftragter zu dem Treffen eingeladen hatte. „Die politische Bedeutung des Treffens zeigt auch die Beteiligung des Bundessozialministeriums. Hier konnte die Forderung nach mehr Mitwirkung der Werkstatträte wirkungsvoll vorgebracht werden. Als Landesbehindertenbeauftragter erwarte ich, dass der Bund in absehbarer Zeit die angekündigte Novellierung der Mitwirkungsverordnung zur Stärkung der Werkstatträte vorlegt“, betonte Rösch.

Zum Bundesteilhabegesetz sagte David Langner: „Eines der wichtigsten behindertenpolitischen Vorhaben in naher Zukunft ist die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe auf Bundesebene, die mit hohen Erwartungen von Seiten der betroffenen Menschen mit Behinderungen verknüpft ist.“ Es sei längst überfällig, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgeprinzip herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiter entwickelt werden. Deshalb habe sich Rheinland-Pfalz als Ländervertretung an dem breit angelegten Beteiligungsprozess des Bundes eingebracht. „Mit Spannung wird nun der Gesetzentwurf erwartet, der vom Bund bis Frühjahr 2016 vorgelegt werden soll“, resümierte Langner.

Auch für den Bereich der Werkstätten wird das Bundesteilhabegesetz Veränderungen bringen und neue Möglichkeiten eröffnen. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen flexibler und personenzentrierter werden sowie die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker als bisher ermöglichen. Staatssekretär Langner verwies hier auf eine zentrale Forderung der Länder, einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss gesetzlich zu verankern. „In Anlehnung an das durch das Land Rheinland-Pfalz ins Leben gerufene Budget für Arbeit soll das Bundesteilhabegesetz Regelungen enthalten, die eine Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit dauerhaftem Lohnkostenzuschuss ausdrücklich festschreiben. Ich freue mich sehr, dass es uns durch jahrelange, teilweise mühsame Arbeit gelungen ist, Bund und Länder von den Vorteilen des Budgets für Arbeit zu überzeugen“, unterstrich David Langner.

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