| Landestariftreuegesetz

Langner: Kein Sozial- und Lohndumping bei Ausschreibungen im öffentlichen Personennahverkehr

Anlässlich der Klausurtagung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in Bad Ems sprach sich Arbeitsstaatssekretär David Langner eindeutig gegen Sozial- und Lohndumping im öffentlichen Personen- und Schienenpersonennahverkehr (ÖPNV und SPNV) durch Verkehrsunternehmen aus. Langner verwies auf das in Rheinland-Pfalz seit dem 1. März 2011 geltende Landestariftreuegesetz (LTTG). „Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag für eine faire öffentliche Ausschreibungspraxis durch öffentliche Auftraggeber und wirkt damit einer untertariflichen Bezahlung und Behandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegen.“

„Vor zwei Jahren hat Rheinland-Pfalz mit dem Landestariftreuegesetz ein wichtiges Zeichen gesetzt“, so Staatssekretär Langner. Diesem Beispiel sei mittlerweile eine Reihe von Bundesländern gefolgt, die repräsentative Tarifverträge als Mindeststandard mit entsprechenden Schutzvorschriften gegen Lohn- und Sozialdumping im ÖPNV und SPNV verabschiedet oder entsprechende Gesetzgebungsverfahren gestartet haben. Neben Rheinland-Pfalz seien das Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.


Langner erklärte: „Nach dem Landestariftreuegesetz ermittelt das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium mit Unterstützung eines Beirats aus Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und einzelnen Arbeitgebern die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge. Diese bilden im Rahmen der Auftragsvergaben im ÖPNV- und SPNV-Bereich die Mindestvoraussetzungen für das Entgelt der entsprechenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die letzte Aktualisierung der Liste, die Gehaltssteigerungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Schiene in diesem Jahr nachvollzieht, wurde vom rheinland-pfälzischen Arbeitsministerium am 28. Juni 2013 veröffentlicht.“


Darüber hinaus konnte in Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern –teils schon im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Landestariftreuegesetzes – im Schienenpersonennahverkehr bei den grenzüberschreitenden großen Ausschreibungen des RE Netz-Südwest (E-Traktion), der Dieselnetze Südwest und des EWS-Netzes (Eifel-Westerwald-Sieg) bei den neu abgeschlossenen SPNV-Branchentarifverträgen Mindeststandards vorgegeben werden. Auch für die anstehende gemeinsame S-Bahn-Ausschreibung Rhein-Neckar mit Baden-Württemberg und für den Busverkehr seien Tariftreueregelungen in Vorbereitung beziehungsweise als Mindestniveau für laufende Ausschreibungen schon vorgegeben. „Die Bestrebungen der Sozialpartner, in der Branche einen Flächentarifvertrag zu schaffen, konnten damit nachhaltig unterstützt werden“, unterstrich Staatssekretär Langner.

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