| 40-jähriges Jubiläum

Langner besucht Jugend- und Drogenberatung Release

„Abhängigen Menschen die Rückkehr in ein suchtmittelfreies Leben zu ermöglichen und ihnen damit die Teilhabe an Arbeit und am Leben in der Gemeinschaft zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen, ist ein zentrales Ziel der Suchtkrankenhilfe“, unterstrich Staatssekretär David Langner anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Jugend- und Drogenberatungsstelle Release in Kaiserslautern. Suchtberatungsstellen seien innerhalb des Suchthilfesystems eine zentrale Anlaufstelle für betroffene Menschen und ihre Angehörigen, denen eine ebenso wichtige Beachtung zukomme. „Um Teilhabe sicherzustellen, bedarf es der Diagnostik, Beratung und Weitervermittlung an entsprechende soziale oder medizinische Angebote“, so der Staatssekretär.

Die Jugend- und Drogenberatungsstelle Release ist eine von 44 Suchtberatungsstellen und 16 Außenstellen, die in Rheinland-Pfalz in evangelischer, katholischer, kommunaler und freier Trägerschaft vorgehalten werden. Rund 15.500 bis 16.000 Betroffene und Angehörige nehmen die Suchtberatungsstellen jährlich in Anspruch. Darunter befinden sich Menschen mit einer Alkoholproblematik genauso wie Menschen mit Drogenproblemen. Die Folgen einer Suchterkrankung, wie gesundheitliche Beeinträchtigungen, gescheiterte Beziehungen, Führerscheinverlust, Arbeitslosigkeit und Überschuldung, sind vielschichtig und betreffen nicht nur den Suchtkranken sondern auch seine Angehörigen. Um den vielfältigen Problemlagen gerecht zu werden, halten die Suchtberatungsstellen auch spezielle Angebote in der Suchtprävention, der niedrigschwelligen Arbeit für suchtkranke Frauen oder für überschuldete Suchtkranke bereit.

Das Land fördert die Suchtberatungsstellen im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen mit einem Personalkostenzuschuss. Im Jahr 2012 waren dies rund 4,5 Millionen Euro

„Die kostenlose Beratung, die auf Wunsch auch anonym erfolgen kann, ist für viele Betroffene der erste Schritt, Abhängigkeitserkrankungen entgegenzuwirken, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben wiederzuerlangen“, so der Staatssekretär. Die Betroffenen profitierten dabei auch von der guten Vernetzung der Suchtberatungsstellen innerhalb des Suchthilfesystems, die die Vermittlung passgenauer Hilfen ermögliche und an individuellen Erfordernissen orientierte Behandlungsabschnitte erlaube. Von besonderer Bedeutung für die Betroffenen sei auch, dass die Fachkräfte der Drogenberatung über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen.

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