Das Ausführungsgesetz stellt wichtige Weichen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben. „In Fortführung des bisher stabil funktionierenden Miteinanders wird es eine gemeinsame Verantwortung des Landes sowie der Landkreise und kreisfreien Städte für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz geben“, so Bätzing-Lichtenthäler. Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen über 18 Jahren ist das Land, das die Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der individuellen Leistungsgewährung heranzieht. Für Menschen mit Behinderungen unter 18 Jahren beziehungsweise bis zum Ende des Regelschulbesuches übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Trägerschaft.
„Rheinland-Pfalz ist für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gut vorbereitet: Die Träger der Eingliederungshilfe haben nun noch rund ein Jahr Zeit, um eine solide Basis für bessere Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen schaffen. Wir sind hier auf einem guten Weg“, sagte die Ministerin.