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Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute den Entwurf eines Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen sowie zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes im Grundsatz gebilligt.

„Mit der Novelle des Gesetzes für psychisch kranke Personen (PsychKG) stärken wir die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Teilhabe psychisch kranker Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, Hilfen, Schutzmaßnahmen und die Durchführung der Unterbringung für psychisch erkrankte Personen weiter zu verbessern und insbesondere die Unterbringung psychisch Erkrankter so weit wie möglich zu vermeiden“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. 

Der Gesetzentwurf sieht eine grundsätzliche Revision und Anpassung an rechtliche und materielle Veränderungen in der Behandlung und Unterbringung psychisch erkrankter Menschen vor. Das Gesetz wird in etlichen Teilen neu formuliert und teilweise neu gegliedert und als Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) neu gefasst.

Im nächsten Schritt wird die Landesregierung die Anhörung der externen Stellen außerhalb der Landesregierung einleiten. Geplant ist, dass das neue Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.
 

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